Nach den Anweisungen von Utah haben sich die Definitionen und Regeln für den Wohnsitz und das Domizil in den letzten Jahren geändert. Bitte überprüfen Sie alle Informationen bezüglich des Wohnsitzes und der Wohnsitzanforderungen in Utah auf der Grundlage eines der in den Utah-Anweisungen aufgeführten Tests.

Ein Einwohner ist eine Person, die

  • das ganze Jahr über in Utah ansässig ist
  • zu irgendeinem Zeitpunkt während des Jahres in Utah ansässig war ODER
  • einen Wohnsitz in Utah unterhielt und sich während des Jahres 183 Tage oder mehr im Bundesstaat aufhielt
  • auf der Grundlage der Beweise, Fakten und Umstände einen der Tests für den Wohnsitz in Utah erfüllt.

Ein Nichtansässiger ist eine Person, die zu keinem Zeitpunkt während des Jahres ihren Wohnsitz in Utah hatte. Während des Steuerjahres wurde kein Wohnsitz in Utah beibehalten. Die Person hat sich nicht mindestens 183 Tage im Bundesstaat aufgehalten.

Ein Teiljahres-Einwohner ist eine Person, die die Definition eines Einwohners nur für einen Teil des Jahres und eines Nicht-Einwohners für einen Teil des Jahres erfüllt.

Was ist, wenn ich ein Einwohner bin und mein Ehepartner ein Nicht-Einwohner ist?

Ein Ehepaar, das eine gemeinsame Bundessteuererklärung einreicht, kann NUR dann getrennte Steuererklärungen für Utah einreichen, wenn:

  • ein Ehepartner ganzjährig in Utah ansässig ist UND
  • der andere Ehepartner ganzjährig nicht ansässig ist.

Wenn einer der beiden Ehepartner nur teilweise in Utah ansässig ist, können Sie die Sonderanweisung nicht nutzen und müssen den gleichen Steuerstatus wie bei Ihrer Bundessteuererklärung wählen. Bitte lesen Sie die Anweisungen für Ehegatten in Utah, um sicherzustellen, dass Sie den korrekten Wohnsitzstatus für beide Ehegatten wählen.

Wenn Sie die Ausnahmebedingungen erfüllen, können Sie Ihre MFS-Staatserklärung in Ihrem Konto ausfüllen. Führen Sie dazu die folgenden Schritte aus:

  • Füllen Sie zunächst Ihre MFJ-Bundessteuererklärung aus
  • Staatsabschnitt
  • Staat bearbeiten
  • Grundlegende Informationen
  • Ändern Sie den Anmeldestatus von MFJ zu MFS nur für staatliche Zwecke
  • Wählen Sie „ja“ und dann fahren Sie fort mit MFS nur für staatliche Zwecke
  • Wählen Sie entweder den Steuerpflichtigen oder den Ehepartner aus, für den Sie die MFS-Erklärung einreichen
  • Füllen Sie die MFS-Einkommenszuordnung auf diesem Bildschirm aus

Diese MFS-Erklärung kann nicht elektronisch eingereicht werden. Drucken Sie die Erklärung aus, indem Sie zu Zusammenfassung/Drucken >Erklärung drucken gehen. Unterschreiben Sie die Erklärung und senden Sie sie zusammen mit Ihren Belegen an den Staat.

Nach dem Ausdrucken der MFS-Erklärung können Sie die Schritte 2-8 ausführen, um eine MFS-Erklärung für den anderen Ehepartner auszufüllen (falls erforderlich). Um den Wohnsitzstatus zwischen ansässig und nicht-ansässig zu ändern, löschen Sie bitte die staatliche Erklärung und fügen Sie sie dann wieder hinzu.

Was definiert derzeit den Wohnsitz in Utah?

Es gibt drei Tests, die Utah verwendet, um den Wohnsitz im Bundesstaat zu bestimmen:

  1. Wenn Sie oder Ihr Ehepartner in der Bundeserklärung einen Kindersteuerfreibetrag geltend gemacht haben und das unterhaltsberechtigte Kind in einer öffentlichen K-12-Schule in Utah eingeschrieben ist, haben Sie Ihren Wohnsitz in Utah. (Ausnahme: Wenn Sie der nicht sorgeberechtigte Elternteil sind und von dem sorgeberechtigten Elternteil geschieden sind, gilt dies nicht.)
  2. Wenn Sie oder Ihr Ehepartner als Student an einer Hochschuleinrichtung des Staates Utah eingeschrieben sind, haben Sie Ihren Wohnsitz in Utah.
  3. Auch wenn Sie die beiden oben genannten Kriterien nicht erfüllen, haben Sie ein Domizil in Utah, wenn entweder Sie oder Ihr Ehegatte ein ständiges Haus in Utah besitzen (in das einer von Ihnen zurückzukehren beabsichtigt) oder wenn Sie oder Ihr Ehegatte sich freiwillig in Utah niedergelassen haben, um dort ein ständiges Haus zu errichten. Siehe Anweisungen für Utah für alle Umstände, die auf einen ständigen Wohnsitz hindeuten.

Wie lauten die Wohnsitzregeln für Ehegatten?

  • Wenn Ihr Ehegatte den Wohnsitztest 1 oben erfüllt, dann haben auch Sie einen Wohnsitz in Utah.
  • Wenn Ihr Ehepartner den Wohnsitztest 2 oder 3 erfüllt, haben Sie ebenfalls ein Domizil in Utah, es sei denn, Sie können nachweisen, dass Sie für das laufende Steuerjahr sowie die drei vorangegangenen Jahre nicht: in Utah befindliches Eigentum besaßen, mehr als 30 Tage pro Kalenderjahr in Utah verbrachten, Einkünfte für in Utah erbrachte Dienstleistungen erzielten, in Utah wählten oder einen Führerschein aus Utah besaßen.
  • Sie gelten nicht als in Utah ansässig, wenn Sie rechtlich von Ihrem Ehepartner getrennt leben oder geschieden sind oder wenn sowohl Sie als auch Ihr Ehepartner auf Ihren Bundeseinkommenssteuererklärungen für das Jahr die getrennte Verheiratetenerklärung abgegeben haben.

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