Wenn Sie einen Nachlassplan aufstellen, ist es wichtig zu wissen, dass Ihr Vermögen in zwei Kategorien eingeteilt werden kann: Nachlassvermögen und nicht-nachlassfähiges Vermögen. Wenn Sie die Unterschiede zwischen den beiden Arten von Vermögenswerten kennen, können Sie besser entscheiden, wie Sie Ihren Nachlass an die Begünstigten verteilen wollen, und einen individuellen Nachlassplan erstellen, der auf Ihre spezifischen Anliegen und Ziele eingeht.

Erbschaftsgut erklärt

Das Erbschaftsverfahren ist ein mehrstufiger Prozess. Nachdem ein Gericht festgestellt hat, dass das Testament einer Person rechtsgültig ist, wird der Nachlass vom Testamentsvollstrecker verwaltet, der Aufgaben wie die Zahlung von Nachlasssteuern und -schulden, die Abrechnung aller Vermögenswerte und deren Verteilung übernimmt.

Nachlassvermögen sind Vermögenswerte, die nur auf Ihren Namen lauten, ohne Benennung von Begünstigten oder Hinterbliebenenrechten. Nach Ihrem Tod werden sie gemäß Ihrem Testament oder, falls Sie kein Testament hinterlassen haben, gemäß den texanischen Gesetzen zur gesetzlichen Erbfolge verteilt. Beispiele für vererbbares Vermögen sind:

  • Immobilien, die Sie allein oder als gemeinsamer Mieter besitzen
  • Bank- und Maklerkonten
  • Lebensversicherungspolicen, die Ihren Nachlass begünstigen oder in denen kein Begünstigter aufgeführt ist
  • Persönliches Eigentum wie Autos, Schmuck oder Hausrat

Nicht-nachlassfähiges Vermögen

Nicht-nachlassfähiges Vermögen unterscheidet sich von nachlassfähigem, weil es einen Begünstigten hat oder als Miteigentümer mit Überlebensrecht gehalten wird oder im Todesfall zahlbar ist. Im Gegensatz zu testamentarisch festgelegten Vermögenswerten bestimmt Ihr Testament nicht, wie nicht-nachlassige Vermögenswerte verteilt werden. Stattdessen gehen sie direkt an die benannten Begünstigten über, ohne dass das Nachlassgericht eingeschaltet werden muss. Beispiele hierfür sind:

  • Eigentum, das auf den Namen eines widerruflichen Treuhandfonds lautet;
  • Ruhestandsleistungen mit Begünstigtenbezeichnungen, wie Renten, IRAs, 401(k)s, 403(b)s und Gewinnbeteiligungspläne;
  • Bankkonten mit einer Übertragungsvereinbarung im Todesfall oder einer Auszahlungsvereinbarung im Todesfall;
  • Eigentum, das als Miteigentum mit Überlebensrecht gehalten wird, geht nach Ihrem Tod direkt an den verbleibenden Miteigentümer. Obwohl dies häufig auf Immobilien zutrifft, haben auch viele Bankkonten ein Überlebensrecht. Wenn eines Ihrer erwachsenen Kinder Ihnen bei der Pflege hilft und Sie es der Einfachheit halber zu Ihrem Konto hinzufügen, könnte es nach Ihrem Tod Eigentümer des Kontos und seines Inhalts werden (unter Ausschluss Ihrer anderen Kinder), wenn Sie es zum Mitinhaber mit Überlebensrecht machen (Bankangestellte kreuzen diese Option in der Regel standardmäßig an, es sei denn, Sie sagen ihnen etwas anderes – wenn Sie möchten, dass alle Ihre Kinder das Konto erben, benennen Sie das eine Kind als Mitunterzeichner und alle Kinder als Begünstigte im Todesfall).
  • Lebensversicherungspolicen, in denen eine andere Person als Sie selbst als Begünstigter aufgeführt ist.

Die Möglichkeit, Vermögenswerte ohne Einschaltung des Nachlassgerichts zu verteilen, hat mehrere Vorteile, von denen der wichtigste darin besteht, dass die benannten Begünstigten unmittelbar nach Ihrem Tod Zugriff auf ihr Erbe haben. Wenn Sie nicht-nachlassfähiges Vermögen außerhalb von Texas besitzen, bleibt Ihrem Testamentsvollstrecker der Zeitaufwand und die Mühe erspart, an einem zusätzlichen Nachlassverfahren in diesen Staaten oder Gebieten teilzunehmen.

Indem Sie nachlassfähiges Vermögen in nicht-nachlassfähiges Vermögen umwandeln, haben Sie eine größere Kontrolle darüber, was mit diesem Vermögen nach Ihrem Tod oder in manchen Fällen nach Eintritt der Geschäftsunfähigkeit geschieht. Die Umgehung des Nachlassverfahrens ist auch von Vorteil, wenn Sie befürchten, dass ein verärgerter Verwandter Ihr Testament anfechten könnte oder dass Gläubiger Ansprüche auf Ihren Nachlass erheben könnten. Lebensversicherungspolicen beispielsweise können im Allgemeinen nicht gepfändet werden, wenn Sie oder Ihr Nachlass nicht als Begünstigte benannt sind.

Was ist mit der Erbschaftssteuer?

Im Allgemeinen werden alle nicht vererbbaren Vermögenswerte bei der Berechnung der Erbschaftssteuer in Ihren Nachlass einbezogen. Erlöse aus Ihren Altersversorgungen, Lebensversicherungen und Gewinnbeteiligungsplänen werden berücksichtigt, selbst wenn Begünstigte benannt wurden.

Testamente können so gestaltet werden, dass sie die Nachlasssteuer minimieren oder sogar ausschließen. Wenn Sie also über nicht vererbbares Vermögen verfügen, kann ein texanischer Anwalt für Nachlassplanung Sie beraten, wie Sie dieses koordinieren und verteilen können.

Kontaktieren Sie einen texanischen Anwalt für Nachlassplanung

Wenn Sie entscheiden, wie der Inhalt Ihres Nachlasses verteilt werden soll, müssen Sie sowohl nachlassfähige als auch nicht-nachlassfähige Vermögenswerte berücksichtigen. Selbst wenn Sie einen Treuhandfonds eingerichtet haben, können die Vermögenswerte, die Sie einbeziehen möchten, als Nachlassvermögen enden, wenn die Begünstigtenbezeichnungen nicht ordnungsgemäß aktualisiert werden oder Sie den Treuhandfonds nicht ausstatten.

Die Anwälte für Nachlassplanung bei Romano & Sumner beraten Sie, wie Sie Ihr Testament, Ihre Treuhandfonds und andere Nachlassplanungsinstrumente strukturieren können, um sicherzustellen, dass Ihre Angehörigen ihr Erbe rechtzeitig und mit so wenig finanziellen Auswirkungen wie möglich erhalten. Wir bieten auch Nachlassverwaltungsdienste an, die Sie beruhigen und es Ihren Angehörigen nach Ihrem Tod leichter machen. Für weitere Informationen wenden Sie sich noch heute an Romano & Sumner

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