Hier sind vier gängige Versicherungsvermerke, mit denen Kleinunternehmer ihre Policen anpassen können:

Durch einen zusätzlichen Versicherungsvermerk wird eine andere Person als Sie in Ihre Versicherungspolice aufgenommen – meistens eine allgemeine Haftpflichtversicherung. Damit wird Ihre Versicherung auf einen Dritten ausgedehnt, z. B. auf einen Subunternehmer, der für Sie arbeitet. Dadurch ist dieses Unternehmen gegen Klagen Dritter oder gewerbliche Sachschäden geschützt.

Der Zusatz „Verlängerte Meldefrist“ ändert eine Berufshaftpflichtversicherung (Fehler- und Unterlassungsversicherung), so dass Sie auch nach dem Ablaufdatum Ihrer Versicherungspolice Schäden melden können.

Der Nachtrag zur Deckung früherer Handlungen modifiziert eine Haftpflichtversicherung, um Sie gegen Verluste zu schützen, die vor dem Abschluss Ihrer aktuellen Police eingetreten sind.

Der Nachtrag zur Ausrüstungsstörung modifiziert Ihre gewerbliche Sachversicherung, so dass sie Mittel für die Reparatur oder den Ersatz von Maschinen oder Ausrüstungen bereitstellen kann, die eine plötzliche und zufällige Fehlfunktion erlitten haben, wie z. B. einen Kurzschluss, Luftdruckverlust oder Stromstöße.

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