Wenn Sie Staatsangehöriger der USA sind, können Sie ohne Visum in die Schweiz einreisen, wenn Sie sich nur kurzfristig (bis zu 90 Tage) aufhalten. Wenn Sie jedoch aus den USA in die Schweiz einreisen möchten, müssen Sie die üblichen Einreise- und Aufenthaltsverfahren einhalten.

Brauche ich ein Visum, um aus den USA in die Schweiz einzureisen?

Ja, für Aufenthalte, die länger als 90 Tage dauern, müssen Sie ein Visum für den Langzeitaufenthalt in der Schweiz beantragen. Sie können das Schweizer Langzeitvisum (auch bekannt als National- oder D-Visum) bei der für Ihren Staat zuständigen Schweizer Botschaft/Konsulat beantragen.

Wie kann ich von den USA in die Schweiz umziehen?

Um von den USA in die Schweiz umzuziehen, müssen Sie diese einfachen Schritte durchlaufen:

  1. Beantragen Sie ein Schweizer Langzeitvisum. Nachdem Sie das Visum für einen langfristigen Aufenthalt beantragt und erhalten haben, können Sie in die Schweiz einreisen.
  2. Beantragen Sie die entsprechende Aufenthaltsgenehmigung. Nachdem Sie in die Schweiz eingereist sind, können Sie sich bei den kantonalen Einwanderungs- und Arbeitsmarktbehörden in der Schweiz anmelden und Ihre Schweizer Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Jede Person, unabhängig von ihrer Nationalität, braucht eine Aufenthaltsbewilligung, wenn sie länger als drei Monate in der Schweiz bleiben und arbeiten will.
  3. Beantragen Sie eine Daueraufenthaltsbewilligung.

Welches Visum muss ich beantragen, wenn ich aus den USA in die Schweiz ziehe?

Die Art des Schweizer Langzeitvisums, das Sie beantragen, hängt von dem Grund ab, aus dem Sie in die Schweiz ziehen wollen. Egal, ob Sie zu einem Familienmitglied ziehen, studieren oder arbeiten möchten, Sie müssen das Schweizer Visum entsprechend beantragen.

Zusätzlich zu den Standardanforderungen für ein Schweizer Visum gibt es zusätzliche Anforderungen und Bedingungen für jede spezifische Art von Visum. Die Arten von Schweizer Langzeitvisa sind:

  • Das Schweizer Visum zur Familienzusammenführung, das US-Staatsangehörigen erteilt wird, die zu einem in der Schweiz lebenden Familienmitglied (Ehegatte/Lebenspartner oder ein Elternteil) nachziehen wollen, entweder vorübergehend oder dauerhaft.
  • Das Schweizer Arbeitsvisum, das US-Staatsangehörigen erteilt wird, die zum Arbeiten in die Schweiz ziehen wollen. Sie müssen bereits einen Arbeitsplatz in der Schweiz gefunden haben, bevor Sie sich bewerben.
  • Das Schweizer Studienvisum, das US-Bürgern erteilt wird, die in die Schweiz ziehen möchten, um ihre Hochschulausbildung fortzusetzen. Sie müssen bereits an einer Schweizer Bildungseinrichtung eingeschrieben sein, um für dieses Visum in Frage zu kommen.

Wo beantrage ich ein Schweizer Visum, wenn ich aus den USA in die Schweiz ziehen möchte?

Sie können es auf zwei Arten beantragen: per Post oder durch Abgabe. Das heißt, Sie können den ausgefüllten Antrag entweder per Post schicken oder ihn persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Schweizer Botschaft/Konsulat abgeben. Sie können den Antrag montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr an der Rezeption abgeben.

Für Visa für den längerfristigen Aufenthalt ist eine vorherige Terminvereinbarung nicht erforderlich.

Schweizerische Botschaft in Washington

Sie sollten einen Antrag bei der Schweizer Botschaft in Washington stellen, wenn Sie in den folgenden US-Bundesstaaten leben:

  • District of Columbia (DC)
  • Delaware (DE)
  • Illinois (IL)
  • Indiana (IN)
  • Iowa (IA)
  • Kansas (KS)
  • Kentucky (KY)
  • Maryland (MD)
  • Missouri (MO)
  • Nebraska (NE)
  • Virginia (VA)
  • West Virginia (WV)
  • Northern Mariana Islands (MP)
  • Guam (GU)

Schweizerisches Generalkonsulat in Atlanta

Sie sollten sich beim Schweizerischen Generalkonsulat in Atlanta bewerben, wenn Sie in den folgenden US-Staaten wohnen:

  • Alabama (AL)
  • Arkansas (AR)
  • Florida (FL)
  • Georgia (GA)
  • Louisiana (LA)
  • Mississippi (MS)
  • North Carolina (NC)
  • Oklahoma (OK)
  • South Carolina (SC)
  • Tennessee (TN)
  • Texas (TX)
  • Cayman Islands

Generalkonsulat der Schweiz in San Francisco

Sie sollten sich beim Schweizer Generalkonsulat in San Francisco bewerben, wenn Sie in den folgenden US-Bundesstaaten wohnen:

  • Alaska (AK)
  • Arizona (AZ)
  • Kalifornien (CA)
  • Colorado (CO)
  • Hawaii (HI)
  • Idaho (ID)
  • Montana (MT)
  • Nevada (NV)
  • Neu Mexiko (NM)
  • Oregon (OR)
  • Utah (UT)
  • Washington (WA)
  • Wyoming (WY)

Generalkonsulat der Schweiz in New York

Sie sollten sich beim Schweizer Generalkonsulat in New York bewerben, wenn Sie in den folgenden US-Bundesstaaten wohnen:

  • New York (NY)
  • Connecticut (CT)
  • Maine (ME)
  • Massachusetts (MA)
  • Michigan (MI)
  • Minnesota (MN)
  • New Hampshire (NH)
  • New Jersey (NJ)
  • North Dakota (ND)
  • Ohio (OH)
  • Pennsylvania (PA)
  • Rhode Island (RI)
  • South Dakota (SD)
  • Vermont (VT)
  • Wisconsin (WI)
  • Bermuda
  • Puerto Rico
  • US Virgin Islands

Wie bekomme ich ein Schweizer Langzeitvisum?

Um ein Visum für einen Langzeitaufenthalt in der Schweiz von den USA aus zu beantragen, müssen Sie folgende Schritte durchlaufen:

  1. Sie müssen alle erforderlichen Visagebühren bezahlen.
  2. Wenn Sie Ihren Antrag einreichen, müssen Sie auch einen Umschlag mit Ihrer Adresse und der Kontrollnummer als Empfänger beifügen. Der Umschlag muss vorausbezahlt sein. Die Visabehörde der Botschaft/des Konsulats verwendet diesen Umschlag, um Ihren Antrag zurückzuschicken, wenn er unvollständig ist.
  3. Nachdem Sie Ihren Antrag auf ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt bei der Schweizer Botschaft/dem Schweizer Konsulat in den USA eingereicht haben, wird er an die Einwanderungsbehörde des Kantons weitergeleitet, in den Sie umziehen möchten. In der Schweiz gibt es 26 Kantone, von denen jeder für die Ausstellung von Aufenthaltsgenehmigungen für Ausländer zuständig ist, die sich in dem jeweiligen Kanton niederlassen wollen.
  4. Wenn die kantonalen Behörden Ihren Antrag genehmigen, benachrichtigen sie die Schweizer Vertretung in den USA, die Ihr Visum ausstellt.

Siehe: Visum für einen langfristigen Aufenthalt in der Schweiz.

Welche Dokumente sind erforderlich, um aus den USA in die Schweiz zu ziehen?

Wenn Sie ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt in den USA beantragen, müssen Sie eine Reihe von Dokumenten vorlegen, die die kantonalen Behörden in der Schweiz verwenden werden, um Ihren Antrag zu prüfen und eine Entscheidung zu treffen.

Einige der Anforderungen variieren je nachdem, aus welchem Grund Sie in die Schweiz ziehen möchten. Für die Beantragung eines Schweizer Arbeitsvisums können andere Anforderungen gelten als für ein Visum zur Familienzusammenführung.

Es gibt jedoch eine Reihe von Standarddokumenten, die jeder einreichen muss, z. B.:

  • Ein ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular für ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt (national/D-). (Drei Kopien)
  • Vier Passbilder. Sie müssen:
    • identisch sein
    • aktuell (nicht älter als sechs Monate)
    • 35-40mm
    • Ihr Gesicht muss 70-80% des Fotos einnehmen
  • zwei Kopien Ihres gültigen Reisepasses oder Reisedokuments, die Folgendes zeigen:
    • Ihr Foto
    • Ihre persönlichen Daten
    • Ihre Unterschriften
  • Wenn Sie kein US-Staatsbürger sind: Zwei notariell beglaubigte Kopien Ihres Aufenthaltsnachweises in den USA, z. B. Kopien Ihrer Green Card, Ihres H1B-Visums oder Ihres F-1-Visums.
  • Wenn Sie Ihren Antrag abgeben: Visa Application Drop-off Form.

Nachdem das kantonale Migrationsamt Ihren Antrag genehmigt hat, müssen Sie Ihren Originalpass oder Ihr Reisedokument bei der Schweizer Botschaft/dem Schweizer Konsulat vorlegen, um Ihr Visum zu erhalten.

Beachten Sie, dass die Schweizer Behörden sich das Recht vorbehalten, zusätzliche Unterlagen anzufordern, die sie für notwendig erachten. Es kann auch sein, dass Sie persönlich bei der Schweizer Botschaft/Konsulat erscheinen müssen, um an einem Interview teilzunehmen.

Welche Schweizer Aufenthaltsgenehmigungen kann ich beantragen?

Nachdem Sie Ihr Visum für den längerfristigen Aufenthalt erhalten haben, können Sie in die Schweiz einreisen. Dort haben Sie 14 Tage Zeit, um sich beim kantonalen Migrationsamt anzumelden und Ihre Aufenthaltsbewilligung zu erhalten.

Die Art der Schweizer Aufenthaltsbewilligung, die Sie erhalten können, ist:

  • Bewilligung L für kurzfristigen Aufenthalt. Diese Bewilligung ist für ein Jahr gültig und kann nur einmal verlängert werden. Die maximale Aufenthaltsdauer in der Schweiz mit einer L-Bewilligung beträgt also 24 Monate. Die Bewilligung L ist an einen bestimmten Arbeitsplatz oder ein bestimmtes Unternehmen gebunden, und wenn Sie an einem anderen Ort arbeiten möchten, können Sie keine weitere Bewilligung erhalten.
  • Bewilligung B für vorübergehenden oder erstmaligen Aufenthalt. Die B-Bewilligung ist ebenfalls ein Jahr gültig, kann aber jährlich verlängert werden, sofern nichts dagegen spricht. Auch sie ist in der Regel auf einen Kanton oder Arbeitgeber beschränkt. Nachdem Sie jedoch zehn Jahre lang mit der B-Bewilligung in der Schweiz gelebt haben, können Sie eine Daueraufenthaltsbewilligung (C-Bewilligung) beantragen, weshalb sie auch als „erste“ Aufenthaltsbewilligung bezeichnet wird.

Erfahren Sie hier mehr über andere Arten von Schweizer Aufenthaltsbewilligungen.

Es ist wichtig zu wissen, dass Sie bei Ihrer ersten Einreise keinen Daueraufenthaltsstatus erhalten, geschweige denn einen Schweizer Pass. Sie müssen mindestens fünf Jahre (in den meisten Fällen zehn Jahre) in der Schweiz gelebt haben, bevor Sie einen Antrag auf Daueraufenthalt stellen können. Um die Schweizer Staatsbürgerschaft zu beantragen, müssen Sie zehn Jahre lang ununterbrochen in der Schweiz gelebt haben.

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