Die Informationen auf dieser Seite decken die gängigsten Reisearten ab und spiegeln die Auffassung der britischen Regierung über die derzeit geltenden Vorschriften wider. Wenn nicht anders angegeben, gelten diese Informationen für Reisende mit einem vollwertigen britischen Reisepass.
Die Behörden des Landes oder Gebiets, in das Sie reisen, sind für die Festlegung und Durchsetzung der Einreisebestimmungen zuständig. Wenn Sie sich über einen Aspekt der Einreisebestimmungen im Unklaren sind oder weitere Sicherheit benötigen, müssen Sie sich an die Botschaft, das Hochkommissariat oder das Konsulat des Landes oder Gebiets wenden, in das Sie reisen.
Sie sollten auch in Erwägung ziehen, sich bei Ihrem Transportanbieter oder Reiseunternehmen zu vergewissern, dass Ihr Reisepass und andere Reisedokumente den Anforderungen entsprechen.
Einreise und Grenzen
Bei der Einreise müssen alle nicht befreiten ausländischen Staatsangehörigen den Nachweis einer Krankenversicherung erbringen, die die Beobachtung und Behandlung von COVID-19 für die Dauer ihres Aufenthalts abdeckt. Die Versicherung muss bei einem in der Ukraine registrierten Unternehmen oder bei einem ausländischen Unternehmen mit einer Repräsentanz oder einem Versicherungspartner in der Ukraine abgeschlossen werden.
Ab dem 24. März 2021 müssen alle nicht befreiten ausländischen Staatsangehörigen auch einen negativen PCR-Test nachweisen, der nicht mehr als 72 Stunden vor ihrer Ankunft in der Ukraine durchgeführt wurde. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Auch wenn die ukrainische Regierung die Einzelheiten noch nicht bekannt gegeben hat, sollte die Vorlage dieses Tests auch bedeuten, dass ausländische Staatsangehörige sich bei ihrer Ankunft nicht selbst isolieren und die Diia Vdoma-App nicht herunterladen müssen. Diese Seite wird mit weiteren Details aktualisiert, sobald sie verfügbar sind.
Nach dem Beschluss 1236 (9. Dezember 2020) der ukrainischen Regierung (Ministerkabinett), aktualisiert am 22. März 2021, sind bestimmte Kategorien ausländischer Staatsangehöriger von den Versicherungs- und PCR-Testanforderungen ausgenommen: ausländische Staatsangehörige, die: in der Ukraine ansässig sind; als Flüchtlinge anerkannt sind; akkreditierte Diplomaten in der Ukraine oder Familienangehörige von akkreditierten Diplomaten sind; Besatzungen von Luft-, See- und Landtransporten sind; oder militärisches Personal aus NATO- oder „Partnerschaft für den Frieden“-Ländern, das an Übungen mit dem ukrainischen Militär teilnimmt.
Es ist nicht möglich, dass ausländische Staatsangehörige, die nicht befreit sind, einen PCR-Test machen, sobald sie in der Ukraine sind, oder sich selbst isolieren, um das Erfordernis eines negativen PCR-Tests vor der Einreise zu umgehen.
Die endgültige Entscheidung über die Berechtigung einer Person, in die Ukraine einzureisen, liegt beim ukrainischen staatlichen Grenzdienst. Die Einreisebestimmungen ausländischer Regierungen werden nach deren Ermessen auferlegt und durchgesetzt.
Transit durch die Ukraine
Ausländische Staatsangehörige, die durch die Ukraine reisen, müssen eine Krankenversicherung nachweisen, die COVID-19 Beobachtung und Behandlung für die Dauer ihres Aufenthalts abdeckt. Die Versicherung muss bei einem in der Ukraine registrierten Unternehmen oder bei einem ausländischen Unternehmen abgeschlossen werden, das in der Ukraine eine Repräsentanz oder einen Versicherungspartner hat.
Quarantänebestimmungen
Ausländer mit einem gültigen negativen PCR-Test sollten sich bei ihrer Ankunft in der Ukraine nicht selbst isolieren müssen, obwohl dies in den Ankündigungen der ukrainischen Regierung bisher nicht ausdrücklich erwähnt wurde. Diese Seite wird mit weiteren Details aktualisiert, sobald diese verfügbar sind.
Ukrainische Staatsbürger (einschließlich derjenigen mit doppelter Staatsbürgerschaft) und ausländische Einwohner der Ukraine müssen sich bei ihrer Ankunft 14 Tage lang selbst isolieren, es sei denn, sie machen einen PCR-Test und erhalten spätestens 48 (nicht 72) Stunden vor ihrer Ankunft in der Ukraine ein negatives Ergebnis. Einwohner oder ukrainische Staatsangehörige, die ohne einen negativen PCR-Test in der Ukraine ankommen, müssen die Dii Vdoma Tracking App für ihre 14-tägige Selbstisolierung installieren. Die 14-tägige Selbstisolierung kann vorzeitig beendet werden, indem man einen PCR-Test durchführt und ein negatives Ergebnis erhält
Die Selbstisolierung bei der Einreise in die Ukraine kann an der von Ihnen gewählten Adresse mit Hilfe der mobilen App „Dii Vdoma“ abgeschlossen werden. Sie müssen eine ukrainische Handynummer mit aktivierter SIM-Karte haben, bevor Sie im Land ankommen, obwohl die SIM-Karte bei der Ankunft nicht in Ihrem Telefon sein muss. Wenn Sie die App verwenden, müssen Sie umgehend auf Benachrichtigungen reagieren, die auf Ihr Mobiltelefon gesendet werden (auf Ukrainisch).
Weitere Informationen über die App finden Sie auf der Website des Ministerkabinetts oder auf der Website von Visit Ukraine. Vergewissern Sie sich, dass Sie die regelmäßigen Meldepflichten verstehen, bevor Sie diese Option nutzen. Personen, die sich nicht bei der Dii Vdoma-App registrieren lassen oder sich nicht an deren Bedingungen halten, müssen eine Quarantäne in einem von der Regierung genehmigten Beobachtungszentrum absolvieren.
Reisende, die in der Ukraine ankommen oder die Verwaltungspunkte aus den nicht von der Regierung kontrollierten Teilen der Oblaste Donezk und Luhansk sowie der Krim passieren, werden bei ihrer Ankunft einer Gesundheitsüberwachung unterzogen. Sie sollten alle zusätzlichen Kontrollmaßnahmen der Behörden befolgen.
Weitere Informationen über Besuche in der Ukraine während der Quarantänezeit finden Sie auf der Webseite der ukrainischen Behörden unter Visit Ukraine.
Regelmäßige Einreisebestimmungen
Visa
Britische Staatsbürger können ohne Visum in die Ukraine einreisen, wenn sie sich innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen bis zu 90 Tagen aufhalten. Die Ukraine hat bestätigt, dass diese Regelung für britische Staatsangehörige bis zum 30. Januar 2022 gilt.
Obwohl es keine Strafen für britische Staatsangehörige gibt, die während der Quarantäne die Visumspflicht überschreiten (vorausgesetzt, sie reisen innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der Quarantäne aus), können Personen, die die Visumspflicht überschritten haben, erst 90 Tage nach der Ausreise in die Ukraine zurückkehren.
Wenn Sie planen, sich länger als 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in der Ukraine aufzuhalten, müssen Sie ein Visum beantragen. Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie bei der ukrainischen Botschaft in London oder beim Generalkonsulat in Edinburgh.
Sie müssen keine Einwanderungskarte ausfüllen. Die Einwanderungsbehörden können von Ihnen verlangen, dass Sie Ihre Fingerabdrücke im Rahmen der Erfassung biometrischer Daten an den Grenzübergangsstellen einscannen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Staatlichen Grenzschutzdienstes der Ukraine
Nachweis der finanziellen Mittel
Es kann sein, dass Sie aufgefordert werden, den Nachweis zu erbringen, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um Ihren Lebensunterhalt während Ihres Aufenthalts zu sichern. Die ukrainischen Behörden akzeptieren folgende Nachweise für ausreichende finanzielle Mittel: Bargeld, Bankkarten zusammen mit Kontoauszügen, Unterkunftsbuchungen, Reisegutscheine, ein Schreiben der Person oder des Unternehmens, das Sie besuchen, in dem diese bestätigen, dass sie Ihre Kosten übernehmen, ein Rückflugticket oder ein Weiterreiseticket. Weitere Informationen finden Sie auf den Websites der ukrainischen Botschaft im Vereinigten Königreich und des State Border Service of Ukraine.
Gültigkeit des Reisepasses
Wenn Sie ohne Visum reisen, sollte Ihr Reisepass für die vorgesehene Dauer Ihres Aufenthalts gültig sein. Eine darüber hinausgehende Gültigkeitsdauer ist nicht erforderlich.
Wenn Sie ein Visum beantragen, muss Ihr Reisepass möglicherweise eine zusätzliche Gültigkeitsdauer haben. Erkundigen Sie sich bei der ukrainischen Botschaft in London nach weiteren Einzelheiten.
Grenzen
Nach ukrainischem Recht ist es illegal, international anerkanntes ukrainisches Hoheitsgebiet über einen Grenzpunkt zu betreten, der derzeit nicht von den ukrainischen Behörden kontrolliert wird. Wer dies tut, riskiert eine Verhaftung oder eine Geldstrafe und kann mit einem Einreiseverbot belegt werden.
Zu den internationalen Grenzübergängen, die derzeit nicht von den ukrainischen Behörden kontrolliert werden, gehören alle Landgrenzübergänge in die Oblast Donezk, viele der Landgrenzübergänge in die Oblast Luhansk, alle Luft- und Seehäfen auf der Krim und der Straßen- und Eisenbahnübergang über die Kertsch-Brücke auf die Krim.
Wenn Sie beabsichtigen, eines der nicht von den ukrainischen Behörden kontrollierten Gebiete zu besuchen, sollten Sie beim staatlichen Migrationsdienst der Ukraine eine besondere Einreiseerlaubnis beantragen. Informationen über das Grenzübertrittsverfahren, die Einreise-/Ausreisebestimmungen und die Kontrollpunkte finden Sie auf der Website des Staatlichen Grenzschutzdienstes der Ukraine.
Ukrainische Notreisedokumente
Ukrainische Notreisedokumente werden für die Einreise, den Transit auf dem Luftweg und die Ausreise aus der Ukraine akzeptiert.
Zollbestimmungen
Allgemeine Informationen über die Ein- und Ausfuhr von Gegenständen finden Sie auf der Website des Staatlichen Finanzdienstes der Ukraine (auf Ukrainisch).
Für die Ausfuhr von Antiquitäten und Gegenständen von historischem Interesse aus der Ukraine gelten strenge Zollbestimmungen. Im Zweifelsfall ist eine vorherige Genehmigung bei den Zollbehörden einzuholen: Telefon: (+38 044) 454 16 13, E-Mail: [email protected]
Mit dem Auto in die Ukraine
Informationen zu den Verkehrsregeln in der Ukraine finden Sie unter Straßenverkehr
Nichtansässige dürfen ein Fahrzeug für den persönlichen Gebrauch für bis zu einem Jahr in die Ukraine einführen. Es muss keine Zollerklärung ausgefüllt werden. Das Fahrzeug darf in der Ukraine nur von der Person genutzt werden, die es ins Land gebracht hat. Das Fahrzeug darf nicht für gewerbliche Zwecke genutzt, demontiert, verkauft oder an andere Personen vermietet werden. Wenn Sie eines dieser Dinge tun wollen, müssen Sie das Fahrzeug in der Ukraine anmelden und die entsprechende Zollgebühr entrichten.
Sie müssen das Fahrzeug innerhalb der vorgeschriebenen Frist aus der Ukraine ausführen oder es in das Zollsystem des Staates überführen.
Wenn Ihr Fahrzeug eine Panne hat und nicht repariert werden kann, sollten Sie die Zollbehörde informieren und ihr den Nachweis erbringen, dass es nicht repariert werden kann. Sie können das Fahrzeug dann über die offiziellen Kanäle des Zolldienstes entsorgen.
Wenn Sie ein privates Fahrzeug in die Ukraine bringen, um das Land zu durchqueren, können Sie aufgefordert werden, ein Zollerklärungsformular auszufüllen und eine Kaution zu hinterlegen.
Weitere Informationen über die Einfuhr Ihres Fahrzeugs in die Ukraine finden Sie auf der Website des Staatlichen Steuerdienstes (auf Ukrainisch).