Appointment and Interview

Die Beantragung einer konsularischen Geburtsanzeige muss persönlich durch einen vorher vereinbarten Termin erfolgen. Das Kind muss den Elternteil zur Botschaft/zum Konsulat begleiten. Die Verfügbarkeit von Terminen für amerikanische Staatsbürger hängt von Ihrem Wohnort ab. Außerdem ist die Botschaft/das Konsulat an amerikanischen und indischen Feiertagen geschlossen.

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Wir empfehlen dringend, dass beide Elternteile bei der Beantragung des CRBA und des ersten Reisepasses des Kindes anwesend sind.

Erforderliche Dokumente

Eltern entscheiden sich in der Regel dafür, den US-Reisepass des Kindes gleichzeitig mit der Beantragung des Consular Report of Birth Abroad zu beantragen. Die nachstehende Liste gilt sowohl für die konsularische Geburtsmeldung im Ausland als auch für den US-Reisepass.

Bitte bringen Sie die folgenden Originaldokumente zum Gespräch mit:

  • Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit der Eltern, z. B. US-Reisepass oder andere Pässe.
  • Originalgeburtsurkunde des Kindes, ausgestellt von den örtlichen Behörden (ggf. mit englischer Übersetzung). Die Geburtsurkunde muss den Namen des Kindes enthalten.
  • Ein Foto des Kindes in Studioqualität, 2″ x 2″ groß und vor einem weißen Hintergrund aufgenommen. Das Kind muss nach vorne blicken, die Ohren zeigen und die Augen geöffnet sein. Brillen sind auf dem Foto nicht zulässig. Wenn Sie Ihre Brille aus medizinischen Gründen nicht abnehmen können, fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte ein unterschriebenes Attest Ihres Arztes bei. Weitere Informationen.
  • Schwangerschafts- und Krankenhausunterlagen (z. B.,
  • Wenn das Kind durch Leihmutterschaft geboren wurde: ein detailliertes ärztliches Attest der Leihmutterschaftsklinik oder des ART-Arztes, aus dem diese Tatsache hervorgeht.
  • Eheurkunde der Eltern oder ein anderer Nachweis ihrer Beziehung vor der Empfängnis des Kindes, falls zutreffend.
  • Nachweis der physischen Anwesenheit des Elternteils mit US-Staatsbürgerschaft in den USA (dies ist nicht erforderlich, wenn BEIDE Elternteile US-Staatsbürger sind). Für Kinder, die von einem US-Staatsbürger und einem ausländischen Staatsangehörigen geboren werden, muss der Elternteil mit US-Staatsbürgerschaft fünf Jahre KUMULATIVE physische Anwesenheit in den USA nachweisen, zwei davon müssen nach dem 14. Lebensjahr liegen. Beispiele für Gegenstände, die die physische Anwesenheit belegen, sind Schulzeugnisse, Gehaltsquittungen, Ein- und Ausreisestempel in aktuellen und früheren Reisepässen usw.
  • Wenn auch ein Reisepass beantragt wird (siehe unten) und nur ein Elternteil in Indien anwesend ist, muss der andere Elternteil das Formular DS-3053 ausfüllen. Eine eingescannte Kopie des DS-3053 wird nicht akzeptiert, es sei denn, es besteht ein dringender Reisebedarf. Dieses Formular muss notariell beglaubigt und zusammen mit einer beglaubigten Kopie des Lichtbildausweises des abwesenden Elternteils (vorzugsweise des Reisepasses) eingereicht werden.
  • Füllen Sie die folgenden Formulare online aus und drucken Sie sie aus, bevor Sie zu Ihrem Termin kommen, aber unterschreiben Sie die Formulare bitte erst, wenn Sie von einem Konsularbeamten dazu aufgefordert werden.DS-2029, Application for Consular Report of Birth Abroad (PDF)Formular DS-11 Application for a U.S. Passport

Unzureichender Nachweis der Verwandtschaft

Wenn der Konsularbeamte feststellt, dass es keine ausreichenden Beweise für eine genetische Verwandtschaft zwischen dem/den Elternteil(en) und dem/den Kind(ern) gibt, kann zum Zeitpunkt des Interviews ein DNA-Test empfohlen werden. Wenn der befragende Beamte diese Empfehlung ausspricht, müssen die Eltern mit einer Bearbeitungszeit von etwa zwei Wochen rechnen, um den Erhalt des DNA-Testkits in der Botschaft/im Konsulat, die Probenentnahme, den Versand der Probe und den Erhalt der Ergebnisse aus dem Labor zu ermöglichen. Eltern sollten diese mögliche Verzögerung in ihre Planungen einbeziehen. Wenn ein DNA-Test empfohlen wird, werden Sie zum Zeitpunkt Ihres Gesprächs über alle Einzelheiten im Zusammenhang mit diesem Test informiert. Alle Kosten und Ausgaben im Zusammenhang mit einem DNA-Test müssen vollständig vom Passbewerber und seiner Familie getragen werden.

Weitere Informationen zu DNA-Tests finden Sie unter „Informationen für Eltern über die US-Staatsbürgerschaft und DNA-Tests“

Umfassende Informationen zu den Gebühren finden Sie hier.

Third Party Attendance at Passport and CRBA Appointment Interviews

Generell können unmittelbare Familienmitglieder Antragsteller auf einen Reisepass oder CRBA zu ihren Terminen in einer US-Botschaft oder einem Konsulat begleiten, und alle minderjährigen Kinder müssen von einem Elternteil oder Vormund begleitet werden. Pass- oder CRBA-Antragsteller haben auch die Möglichkeit, sich von einem Anwalt zu ihrem Interviewtermin begleiten zu lassen. Die Teilnahme von Dritten, einschließlich eines Anwalts, die einen Antragsteller begleiten, unterliegt den folgenden Parametern, die einen ordnungsgemäßen Ablauf des Termingesprächs gewährleisten und die Integrität der Entscheidung über den Antrag/die Anträge aufrechterhalten sollen:

  • Aufgrund der begrenzten Platzverhältnisse in der Konsularabteilung darf nicht mehr als ein Teilnehmer einen Antragsteller (oder den Elternteil oder Vormund des Antragstellers, wenn dieser minderjährig ist) begleiten.
  • Die Anwesenheit eines Anwalts entbindet den Antragsteller und/oder die Eltern oder den Vormund des minderjährigen Antragstellers nicht von der persönlichen Teilnahme an der Anhörung.
  • Die Art und Weise, in der eine Pass- oder CRBA-Befragung durchgeführt wird, sowie der Umfang und die Art der Befragung liegen stets im Ermessen des Konsularbeamten, der sich dabei an die geltenden Richtlinien des Ministeriums hält.
  • Es wird erwartet, dass Anwälte ihre Mandanten vor und nicht bei der Befragung rechtlich beraten und ihre Mandanten vor der Befragung darauf hinweisen, dass der Mandant mit minimaler Unterstützung an der Befragung teilnehmen wird.
  • Anwälte dürfen sich während des Termingesprächs und vor dem Konsularbeamten nicht auf irgendeine Form der juristischen Argumentation einlassen.
  • Anwälte, mit Ausnahme von Eltern oder Vormündern, die ein minderjähriges Kind begleiten, dürfen die Fragen eines Konsularbeamten nicht im Namen oder anstelle eines Antragstellers beantworten, noch dürfen sie die Antworten eines Antragstellers zusammenfassen, korrigieren oder versuchen, sie zu klären, oder die Antworten eines Antragstellers auf die Fragen eines Konsularbeamten unterbrechen oder stören.
  • Wenn ein Antragsteller eine Frage nicht versteht, sollte er sich direkt an den Konsularbeamten wenden.
  • Der Konsularbeamte entscheidet nach eigenem Ermessen über die geeignete(n) Sprache(n) für die Kommunikation mit dem Antragsteller auf der Grundlage der Möglichkeiten sowohl des Beamten als auch des Antragstellers und der Art und Form, die die Kommunikation zwischen dem Konsularbeamten und dem Antragsteller am besten erleichtern. Die Teilnehmer können nicht verlangen, dass die Kommunikation in einer bestimmten Sprache ausschließlich zum Vorteil des Teilnehmers erfolgt. Die Teilnehmer dürfen auch keine Einwände gegen die Teilnahme eines Dolmetschers an dem Termingespräch, gegen die Qualifikation eines Dolmetschers oder gegen die Art und Weise oder den Inhalt einer Übersetzung erheben oder darauf bestehen.
  • Kein Teilnehmer darf den Antragstellern Anweisungen geben, wie sie die Fragen eines Konsularbeamten zu beantworten haben.
  • Teilnehmer dürfen der Frage eines Konsularbeamten nicht aus irgendeinem Grund widersprechen (einschließlich der Tatsache, dass der Teilnehmer die Frage für unangemessen, irrelevant oder kontraproduktiv hält) oder den Antragsteller anweisen, die Frage eines Konsularbeamten nicht zu beantworten. Die Teilnehmer dürfen den Konsularbeamten in keiner Weise daran hindern, alle für die Entscheidung über den Antrag erforderlichen Nachforschungen anzustellen und Fakten zu ermitteln.
  • Während eines Gesprächs über einen Pass oder einen CRBA-Termin dürfen die Teilnehmer nicht über andere Anträge sprechen oder sich danach erkundigen.
  • Teilnehmer dürfen sich schriftliche Notizen machen, aber die Termingespräche nicht anderweitig aufzeichnen.
  • Teilnehmer dürfen kein anderes Verhalten an den Tag legen, das das Termingespräch wesentlich stört. Sie dürfen zum Beispiel keinen Konsularbeamten oder Mitarbeiter anschreien oder anderweitig versuchen, sie einzuschüchtern oder zu misshandeln, und sie dürfen sich nicht so verhalten, dass die nationale Sicherheit der USA oder die Sicherheit der Botschaft oder ihres Personals gefährdet wird. Die Teilnehmer müssen alle Sicherheitsrichtlinien des Außenministeriums und der US-Botschaft oder des Konsulats, in dem das Termingespräch stattfindet, befolgen.

Teilnehmer dürfen sich nicht an einem Verhalten beteiligen, das gegen diese Richtlinien verstößt und/oder das Termingespräch auf andere Weise erheblich stört. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben wird der Teilnehmer verwarnt und kann bei Nichtbeachtung aufgefordert werden, das Vorstellungsgespräch und/oder die Räumlichkeiten zu verlassen. Es liegt dann im Ermessen des Antragstellers, ob er das Vorstellungsgespräch in Abwesenheit der anwesenden Person fortsetzt, wobei es im Ermessen des Konsularbeamten liegt, das Vorstellungsgespräch zu beenden. Die Sicherheit und der Schutz der Privatsphäre aller Antragsteller, die auf konsularische Dienstleistungen warten, sowie des Konsular- und Botschaftspersonals sind von höchster Bedeutung.

Indisches Visum

Ob Sie nun planen, in Indien zu bleiben oder außerhalb Indiens zu reisen, Ihr Kind benötigt ein indisches Visum. Nachdem Sie den Reisepass für Ihr Kind erhalten haben, können Sie ein indisches Visum beim Foreigners Regional Registration Office (FRRO) in Ihrer Nähe beantragen, wo das Visum in den neuen Reisepass Ihres Kindes eingetragen wird. Vereinbaren Sie hier einen Termin mit der FRRO.

Das Verfahren zur Beantragung eines indischen Visums dauert in der Regel bis zu drei Werktage. In Leihmutterschaftsfällen kann die Beantragung des indischen Visums bis zu 2 Wochen dauern. Da es sich um ein Verfahren der indischen Regierung handelt, kann die Botschaft/das Konsulat nicht genau sagen, wie lange es dauern wird, oder das Verfahren beschleunigen. Ohne dieses Visum kann Ihr Kind Indien nicht verlassen.

Bearbeitungszeit des Reisepasses

Außer in Notfällen werden die Reisepässe in den Vereinigten Staaten gedruckt und benötigen etwa 7-10 Werktage. Bitte berücksichtigen Sie diese Zeitspanne, wenn Sie einen Reisepass verlängern oder beantragen. Sie erhalten eine automatische E-Mail, sobald Ihr Reisepass fertig ist.

CRBA/Passzustellung oder -abholung

Häufig gestellte Fragen

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