NOAA Fisheries und NOAA Fisheries‘ Atlantic Highly Migratory Species (HMS) Division sind für die Bewirtschaftung der Fischerei auf Echten Bonito im Atlantik im Rahmen des Atlantic Tunas Convention Act und des Magnuson-Stevens Fishery Conservation and Management Act zuständig. Der atlantische Echte Bonito wird zusammen mit anderen HMS wie Haien und Schwertfisch im Rahmen des konsolidierten Fischereimanagementplans (FMP) für weit wandernde Arten im Atlantik von 2006 bewirtschaftet. Im Rahmen des FMP gelten die Bewirtschaftungsvorschriften des Bundes für alle US-Bundesstaaten mit Ausnahme von Maine, Connecticut und Mississippi. Zu den Maßnahmen, die der FMP vorsieht, gehören Genehmigungsauflagen und Beschränkungen für Fanggeräte.

Der Echte Bonito ist eine weit wandernde Art, die sich zwischen den Hoheitsgebieten mehrerer Staaten sowie auf hoher See bewegt und deren Bewirtschaftung daher internationale Zusammenarbeit erfordert. Das Seerecht der Vereinten Nationen schreibt vor, dass die Bewirtschaftung von HMS durch regionale Fischereiorganisationen (RFMO) erfolgen muss. Die RFO sind das einzige gesetzlich vorgesehene Fischereimanagementorgan auf Hoher See. Die für die Bewirtschaftung des atlantischen Thunfischs und anderer atlantischer HMS zuständige RFO ist die Internationale Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT). Die ICCAT besteht aus 51 Vertragsparteien, darunter die Vereinigten Staaten, Kanada, Japan, China, Russland und das Vereinigte Königreich. Die ICCAT beurteilt den Bestand an Echtem Bonito und bewertet die derzeitigen und geplanten Fangmethoden. Alle Vertragsparteien müssen Fang- und Aufwandsdaten aufzeichnen und melden, anhand derer die ICCAT die zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) festlegt. Abgesehen davon, dass die Fänge unterhalb des höchstmöglichen Dauerertrags gehalten werden sollen, gibt es derzeit keine spezifischen Bewirtschaftungsempfehlungen für den atlantischen Echten Bonito und keine TAC-Begrenzung für diese Art. Zwar gibt es keine spezifischen Maßnahmen für den Echten Bonito, aber die Maßnahmen, die die ICCAT zum Schutz anderer Thunfischarten verabschiedet hat, dürften im Allgemeinen dem Echten Bonito zugute kommen. Die NOAA Fisheries verwendet die von der ICCAT verabschiedeten Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen zusammen mit ihren eigenen Forschungsergebnissen, um die Vorschriften für die Fischerei auf Echten Bonito in den USA festzulegen.

NOAA Fisheries und der Pacific Fishery Management Council verwalten die Fischerei auf Echten Bonito an der US-Westküste im Rahmen des Fischereimanagementplans (FMP) für die Fischerei auf weit wandernde Arten an der US-Westküste. Auf Hawaii und in den US-Inselgebieten im Pazifik bewirtschaften die NOAA Fisheries und der Western Pacific Fishery Management Council den Fischfang von Echtem Bonito im US-Pazifik im Rahmen des Fishery Ecosystem Plan for Pelagic Fisheries of the Western Pacific. Diese Pläne ähneln sich insofern, als sie Folgendes festlegen:

  • Genehmigungsanforderungen;
  • Fangbeschränkungen zur Minimierung des Beifangs;
  • Dokumentations- und Meldeanforderungen für den Fang; und,
  • vorschreiben, dass große Ringwadenfänger zu 100 Prozent von Beobachtern überwacht werden müssen (kleinere Schiffe müssen dies tun, wenn die NOAA es verlangt).

Wie seine atlantischen Verwandten ist auch der pazifische Echte Bonito ein Wanderfisch, der internationale Grenzen und die hohe See überquert und von vielen Nationen gefangen wird. Ihre Bewirtschaftung erfordert daher eine internationale Zusammenarbeit. Im östlichen Pazifik ist die Interamerikanische Kommission für tropischen Thunfisch (IATTC) die regionale Fischereiorganisation, die für die Bewirtschaftung der internationalen Fischerei auf Echten Bonito zuständig ist und Ziel- und Fanggrenzen festlegt. Die IATTC setzt sich aus über 20 verschiedenen Nationen zusammen, darunter die Vereinigten Staaten, Kanada, China, Belize, Costa Rica und Mexiko, und legt Bewirtschaftungsmaßnahmen fest, an die sich alle Mitgliedsländer halten müssen. Für den Ostpazifik hat die IATTC Bewirtschaftungsmaßnahmen für die Ringwaden- und die Langleinenfischerei festgelegt, die u. a. zeitliche und räumliche Schließungen, eine 100-prozentige Überwachung durch Beobachter auf großen Schiffen und die Verpflichtung für alle Schiffe in der Ringwadenfischerei vorsehen, den gesamten gefangenen Thunfisch zu behalten. Da die Schleppnetz- und Angelfischerei vergleichsweise geringe Auswirkungen auf den Bestand hat, gelten die meisten Bewirtschaftungsmaßnahmen nicht für diese Fischerei. Die IATTC nimmt regelmäßig Bewertungen des Echten Bonito vor, und die teilnehmenden Länder übermitteln der IATTC Fangdaten in Form von Logbüchern, Beobachterprogrammen, Entladeberichten und Ausfuhr-/Einfuhrunterlagen. Darüber hinaus müssen die Mitgliedsländer der IATTC jährlich über die Einhaltung, Überwachung und Kontrollmaßnahmen berichten. Alle Ringwadenfänger, die im Ostpazifik fischen, müssen außerdem das Internationale Delphinschutzprogramm einhalten, das den Beifang von Delphinen und untermaßigem Thunfisch reduziert. Die IATTC hat vorläufige Ziel- und Grenzwerte sowie vorläufige Fangkontrollregeln für Echten Bonito im Ostpazifik festgelegt.

Der größte Teil des weltweiten Fangs von Echtem Bonito wird im westlichen Zentralpazifik (WCPO) gefangen, wobei die US-Fischerei etwa neun Prozent des Gesamtfangs ausmacht. Von diesen neun Prozent entfällt der größte Teil der US-Fischerei auf Hawaii, wobei einige Anlandungen in den US-Inselterritorien im Pazifik (Amerikanisch-Samoa, Guam usw.) erfolgen. Die Fischereikommission für den westlichen und mittleren Pazifik (WCPFC) ist die RFO, die für die Verwaltung der internationalen und Hochseefischerei auf Echten Bonito im Rahmen der WCPO zuständig ist. Die WCPFC setzt sich aus über 25 Mitgliedsländern zusammen, darunter Australien, China, Neuseeland, Indonesien, Japan, Frankreich, die Vereinigten Staaten und die Republik Korea. Zu den Maßnahmen, an die sich die Mitgliedsländer halten, gehören:

  • Ein dreimonatiges Verbot des Aussetzens von Fischsammelgeräten (FADs) in den ausschließlichen Wirtschaftszonen (AWZ) und der Hohen See zwischen 20 Grad Nord und 20 Grad Süd;
  • Küstenstaaten müssen den Ringwadenfischereiaufwand auf das Niveau von 2010 reduzieren (wenn sie Mitglied der Parteien des Nauru-Abkommens (PNA) sind);
  • Wenn sie nicht am PNA teilnehmen, müssen sie den Ringwadenfischereiaufwand auf das durchschnittliche Niveau zwischen 2001 und 2004 reduzieren;
  • Die Ringwadenschiffe anderer Länder dürfen nicht aufgestockt werden;
  • Ein FAD-Bewirtschaftungsplan, um den Fang junger Thunfische zu reduzieren und die Schließung von FAD vorzubereiten;
  • Jährliche Überwachung der Einhaltung der Vorschriften; und,
  • Verbot des Rückwurfs von Thunfischfängen.

Die Mitgliedsländer der PNA haben sich außerdem auf zusätzliche Bewirtschaftungsmaßnahmen geeinigt, darunter ein regionales Fischereifahrzeugregister, die Schließung von Hochseetaschengebieten, das Verbot von FAD zu bestimmten Zeiten und eine Schiffstageregelung.

Die WCPFC überwacht und bewertet regelmäßig die Bestände an Echtem Bonito. Allerdings gibt es für keine Thunfischart in der WCPO Zielreferenzwerte (mit Ausnahme von Großaugenthun auf kurze Sicht), und es gibt derzeit keine Vorschriften zur Fangkontrolle. Eine WCPFC-Arbeitsgruppe befasst sich derzeit mit Zielreferenzpunkten.

Die Thunfischkommission für den Indischen Ozean (IOTC) ist die für die Bewirtschaftung von Echtem Bonito im Indischen Ozean zuständige RFO. Zu den Bewirtschaftungsmaßnahmen, die für die Mitgliedsländer gelten, gehören Referenzpunkte und Fangbeschränkungen, Strategien zur Beifangreduzierung (vor allem bei Meeresschildkröten, jungen Thunfischen und Haien) und die Anwesenheit von Beobachtern (die IOTC verlangt, dass mindestens fünf Prozent der Schiffe einen Beobachter haben). Darüber hinaus müssen die IOTC-Mitglieder über einen FAD-Managementplan verfügen, der Informationen über die Flotte, die Anzahl der treibenden FADs, Logbücher sowie Überwachungs- und Überprüfungspläne enthält. Die IOTC-Mitgliedsländer verlangen, dass alle von Ringwadenfängern gefangenen Thunfische an Bord behalten und angelandet werden, und fördern die Beibehaltung anderer, nicht gezielt gefangener Fischarten. Die Mitgliedsländer sind verpflichtet, Fang- und Aufwandsdaten nach Arten und Fanggeräten aufzuzeichnen und zu melden.

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