Die FDA verlangt von den Herstellern, dass sie alle Inhaltsstoffe eines Produkts auf dem Datenblatt eines Nahrungsergänzungsmittels zusammen mit der Gewichtsmenge auflisten, es sei denn, die Inhaltsstoffe sind Teil einer „geschützten Mischung“. Eine geschützte Mischung ist eine Sammlung von Inhaltsstoffen, die oft nur in einem bestimmten Produkt vorkommt und manchmal mit einem speziellen Namen auf dem Informationsfeld für Nahrungsergänzungsmittel angegeben wird. Eine geschützte Mischung kann als „Mischung“, „Komplex“, „Matrix“ oder „geschützte Formulierung“ aufgeführt sein. Die spezifische Menge jedes einzelnen Inhaltsstoffs in einer geschützten Mischung muss nicht angegeben werden; es muss nur die Gesamtmenge der Mischung angegeben werden. Die Inhaltsstoffe einer Eigenmischung sollten jedoch in absteigender Reihenfolge nach Gewicht aufgeführt werden.

Das Fehlen der Mengenangaben für jeden Inhaltsstoff ist besonders wichtig, wenn eine Eigenmischung stimulierende (oder stimulierende) Inhaltsstoffe enthält. Zu den Stimulanzien in Nahrungsergänzungsmitteln gehören Koffein, Yohimbe und Phenethylamine sowie illegale Inhaltsstoffe wie DMAA (1,3-Dimethylamylamin), DMBA (1,3-Dimethylbutylamin), BMPEA (Beta-Methyl-Phenethylamin) und Methylsynephrin. (Lesen Sie den OPSS-Artikel über Stimulanzien, um mehr darüber zu erfahren.) Der einzige Weg, um zu wissen, was in einem bestimmten Nahrungsergänzungsmittel enthalten ist, sind Labortests, weshalb es wichtig ist, auf eine Zertifizierung durch Dritte zu achten.

Lesen Sie die Etiketten von Nahrungsergänzungsmitteln immer sorgfältig. Besuchen Sie den OPSS-Artikel über die Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln (einschließlich der Nährwerttabelle), um mehr zu erfahren.

Aktualisiert am 28. März 2018

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