Wer braucht ein portugiesisches Visum? Dieser Leitfaden für die portugiesische Einwanderung behandelt die Arten von Visa in Portugal, die portugiesischen Visabestimmungen, das Verfahren zur Beantragung eines portugiesischen Visums und andere Bedingungen für die Beantragung eines Visums für Portugal und die Einwanderung nach Portugal.

Bevor Sie nach Portugal kommen, müssen Sie herausfinden, welches portugiesische Visum oder welche Aufenthaltsgenehmigung Sie für die legale Einreise und den legalen Aufenthalt im Land benötigen. Die portugiesische Einwanderung unterscheidet sich je nach Ihrer Staatsangehörigkeit, dem Zweck Ihres Aufenthalts und der geplanten Dauer Ihres Aufenthalts in Portugal.

Dieser Leitfaden erklärt, wer ein portugiesisches Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung benötigt, die verschiedenen Arten von Visa, die Visumanforderungen und die Visumgebühren. Er beschreibt auch das Verfahren für die Beantragung eines portugiesischen Visums und die für die Einreise nach Portugal erforderlichen Dokumente.

Portugiesische Einwanderung: Wer braucht ein portugiesisches Visum für die Einreise?

Ob Sie ein Visum für Portugal benötigen, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit und dem Zweck Ihres Aufenthalts ab. Gemäß der portugiesischen Einwanderungspolitik können Staatsangehörige aus der EU/EWR und der Schweiz in der Regel mit ihrem Personalausweis einreisen. Alle anderen ausländischen Besucher benötigen einen Reisepass, der noch mindestens sechs Monate gültig ist, sowie gegebenenfalls ein portugiesisches Visum. Bei der Einreise prüft die portugiesische Einwanderungsbehörde möglicherweise, ob Sie über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer Ihres Aufenthalts oder ein Rückflugticket verfügen (oder nachweisen können, dass Sie sich ein solches leisten können).

Portugiesische Visa werden in der Regel von der portugiesischen Botschaft in Ihrem Wohnsitzland ausgestellt, während die portugiesische Einwanderungsbehörde (Serviço de Estrangeiros e Fronteiras, SEF) für die Erteilung portugiesischer Aufenthaltsgenehmigungen (Autorização de Residência) zuständig ist.

EU-/EWR-/Schweizer Bürger und Bürger des Schengen-Raums

Portugal ist ein Mitgliedstaat der Europäischen Union und gewährt allen EU-/EWR-/Schweizer Bürgern sowie bestimmten Familienmitgliedern und Verwandten die visumfreie Einreise, auch wenn sie selbst nicht aus der EU stammen. EU-Bürger können für drei Monate in das Land einreisen, um einen Arbeitsplatz zu finden oder ein Unternehmen zu gründen. Nach der Einstellung haben EU-Bürger die gleichen Rechte wie portugiesische Arbeitnehmer.

Portugal gehört außerdem zum Schengen-Raum, der aus 26 europäischen Ländern besteht, zwischen denen keine Grenzkontrollen bestehen. Die Bürger der Schengen-Länder können ohne Pass frei von einem Land zum anderen reisen. Sie brauchen nur einen Ausweis, um nach Portugal einzureisen.

Die Länder des Schengen-Raums sind: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Liechtenstein. Vier dieser Länder (Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) sind nicht Mitglied der EU, genießen aber im Rahmen der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) ähnliche Rechte.

EU-/EFTA-Bürger haben zwar das Recht, sich frei in Portugal zu bewegen, müssen aber eine Anmeldebescheinigung beantragen, wenn sie länger als drei Monate bleiben. EU-Bürger können außerdem nach fünf Jahren eine Daueraufenthaltsbescheinigung beantragen. Noch mehr Informationen finden Sie in unserem Leitfaden zur portugiesischen Einwanderungspolitik für EU-Bürger.

Nicht-EU-Bürger

Die portugiesische Einwanderungspolitik umfasst auch mehrere internationale Abkommen mit Nicht-EU-Ländern. Dazu gehören die USA, Kanada, Australien und Neuseeland, die es diesen Staatsangehörigen erlauben, innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten (180 Tage) für 90 Tage nach Portugal einzureisen und sich dort aufzuhalten, ohne ein Visum für Portugal zu benötigen. Eine Liste der Länder, die für die Einreise nach Portugal ein portugiesisches Visum benötigen, finden Sie hier.

Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige, die länger als drei Monate bleiben möchten, müssen jedoch vor ihrer Einreise ein Langzeitvisum oder ein portugiesisches Aufenthaltsvisum beantragen, mit dem sie nach ihrer Ankunft eine portugiesische Aufenthaltsgenehmigung beantragen können. Zu dieser Kategorie gehören Berufstätige, Selbstständige, Studenten, Personen, die von ihren Ersparnissen leben wollen, Rentner und Familienangehörige.

Portugiesische Visabestimmungen: welches Visum?

Die portugiesischen Visabestimmungen hängen vom Zweck Ihres Besuchs und der Dauer Ihres Aufenthalts ab. Wenn Ihre Staatsangehörigkeit ein Einreisevisum oder eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung für Portugal erfordert, müssen Sie das entsprechende portugiesische Visum beantragen, das auf Ihre Situation zutrifft (siehe unten).

Schengen-Kurzzeitvisum

Wenn Sie Portugal als Tourist besuchen oder einen Aufenthalt von weniger als drei Monaten planen, können Sie ein portugiesisches Schengen-Visum beantragen. Mit dem Schengen-Kurzzeitvisum können Sie sich in Portugal oder überall im Schengen-Raum aufhalten. Es ist für insgesamt 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen gültig.

Es gibt verschiedene Arten von portugiesischen Schengen-Visa:

  • Visum für den Flughafentransit (Visum A) – erlaubt den Transit innerhalb des internationalen Bereichs eines Flughafens, von einem Flug zu einem anderen, ohne den Schengen-Raum zu betreten. Dieses Visum ist für alle Passagiere obligatorisch, die in einem Flughafen eines Schengen-Landes umsteigen, es sei denn, sie sind von der Visumspflicht für die Einreise nach Portugal befreit.
  • Visum für den Transit und kurzfristigen Aufenthalt (Visum C) – wird für den Transit und den kurzfristigen Aufenthalt im Schengen-Raum ausgestellt. Diese Visa sind für insgesamt 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten gültig. Sie erlauben eine, zwei oder mehrere Einreisen. Die gebräuchlichsten Arten von Kurzzeitvisa sind das portugiesische Touristenvisum und das Geschäftsvisum.
  • Visa mit beschränkter territorialer Gültigkeit (LTV) – ein spezielles Visum, das Reisen in nur einen Schengen-Staat oder in bestimmte andere Schengen-Staaten ermöglicht, wenn dies bei der Beantragung des Visums angegeben wird. Diese Art von Visum kann in Notsituationen erforderlich sein, wenn der Reisende kein gültiges Reisedokument besitzt.

Visa für den längerfristigen Aufenthalt in Portugal: Visum für einen vorübergehenden Aufenthalt

Dieses Visum ermöglicht einen vorübergehenden Aufenthalt von vier Monaten mit mehreren Einreisen. Ein portugiesisches Visum für den längerfristigen Aufenthalt kann unter einer der folgenden Bedingungen erteilt werden:

  • medizinische Behandlung in einer Gesundheitseinrichtung
  • Transfer von Arbeitnehmern zwischen Ländern der Welthandelsorganisation (WTO) zur Erbringung von Dienstleistungen oder zur Ausbildung
  • vorübergehende Beschäftigung oder selbständige
  • zur Ausübung einer wissenschaftlichen Forschung oder Lehre an einer Hochschuleinrichtung
  • zur Ausübung einer Amateursportart
  • zur Erfüllung internationaler Verpflichtungen
  • zur Begleitung eines Familienmitglieds für eine medizinische Behandlung

Portugiesisches Aufenthaltsvisum

Dies ist ein portugiesisches Visum für einen Zeitraum von vier Monaten, um nach der Ankunft eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Diese kann aus einem der folgenden Gründe erteilt werden:

  • Beschäftigung
  • Selbstständige oder unternehmerische Tätigkeit
  • Wissenschaftliche Forschung oder Lehre
  • Studium, Studentenaustausch, Praktikum oder Freiwilligendienst
  • Mobilitätsprogramme im Hochschulbereich (für Studenten, die sich bereits in Portugal aufhalten und ihr Studium fortsetzen wollen)
  • Familienzusammenführung
  • Rentner und Personen mit Einkommen.

Das portugiesische Aufenthaltsvisum kann als nationales Schengen-Visum für den längerfristigen Aufenthalt (Typ D) beantragt werden, das Personen erteilt wird, die in einem Land des Schengen-Raums arbeiten, studieren oder sich dort für eine bestimmte Zeit dauerhaft aufhalten. Dieses Visum kann als Mehrfachvisum ausgestellt werden, das Reisen in andere Schengen-Länder ermöglicht, sofern der Inhaber bestimmte Kriterien erfüllt. Das Schengen-Arbeitsvisum ist die häufigste Art von Langzeitvisum.

Wenn Sie ein portugiesisches Aufenthaltsvisum erhalten, müssen Sie bei der Einreise nach Portugal auch eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Portugiesische Visagebühren

Wenn Sie ein portugiesisches Visum benötigen, müssen Sie eine nicht erstattungsfähige Gebühr bezahlen.

Die portugiesischen Visagebühren sind wie folgt:

  • Visum für Flughafentransit – €60
  • Visum für Kurzaufenthalt (weniger als 90 Tage) – €60
  • Visum für vorübergehenden Aufenthalt (weniger als 120 Tage) – €75
  • Visum für Langzeitaufenthalt (mehr als 90 Tage) – €99

Die portugiesische Visumgebühr beträgt €35 für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren und für Staatsangehörige aus Georgien, Kosovo, Russland und der Ukraine.

Die portugiesische Visumgebühr entfällt für:

  • Kinder unter sechs Jahren
  • Studenten, Doktoranden und Lehrer, die zu Bildungs- oder Ausbildungszwecken reisen
  • Forscher aus Entwicklungsländern, die zu wissenschaftlichen Forschungszwecken reisen
  • Vertreter von gemeinnützigen Organisationen unter 25 Jahren, die an von gemeinnützigen Organisationen organisierten Veranstaltungen teilnehmen.

Die portugiesischen Visagebühren werden in der Regel im zuständigen Konsulat/der zuständigen Botschaft in bar oder per Kreditkarte bezahlt.

Portugiesischer Visumantrag

Unabhängig davon, ob Sie ein Visum für einen Kurz- oder Langzeitaufenthalt beantragen, müssen Sie ein portugiesisches Visumantragsformular ausfüllen und es bei der portugiesischen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Heimatland einreichen. Die Regierung stellt Hilfsmittel zur Verfügung, mit denen Sie die nächstgelegene portugiesische Botschaft weltweit finden können, und zwar hier und hier.

Sie müssen ein portugiesisches Visumantragsformular für den Schengen-Raum herunterladen. Es ist hier in mehreren Sprachen verfügbar.

Außerdem müssen Sie die folgenden Unterlagen zusammen mit Ihrem portugiesischen Visumantrag einreichen:

  • Zwei Passfotos
  • Ihren Reisepass und Kopien Ihrer früheren Visa
  • Eine Kopie der Reservierung Ihres Rückflugtickets (nicht immer erforderlich)
  • Reiseversicherung für den Schengen-Raum
  • Anschreiben mit Angabe des Reisezwecks und der Reiseroute
  • Flugdaten und -zeiten
  • Unterkunftspläne für die Dauer Ihres Aufenthalts
  • Ausreichende Geldmittel für die Dauer Ihres Aufenthalts
  • Nachweis des Personenstands
  • Nachweis des wirtschaftlichen Status

Es kann sein, dass Sie auch aufgefordert werden, zusätzliche Unterlagen vorzulegen, die mit der Art Ihres Aufenthalts zusammenhängen. Wenn Sie beispielsweise ein Touristenvisum beantragen, benötigen Sie eine Kopie Ihres Terminkalenders und einen Nachweis über die Abreise, während ein Student einen Nachweis über die Einschreibung an einer portugiesischen Einrichtung benötigt. Wenn Sie jedoch ein Geschäftsvisum beantragen, benötigen Sie wahrscheinlich ein Schreiben Ihres Arbeitgebers oder, wenn Sie als Freiberufler in Portugal arbeiten wollen, ein Schreiben Ihres Anwalts, Buchhalters, Bankmanagers oder einer örtlichen Handelskammer. Möglicherweise benötigen Sie auch Referenzen.

Die Bearbeitungszeit für ein portugiesisches Visum variiert je nach Zweck Ihres Besuchs. Es kann zwischen zwei Wochen und zwei bis drei Monaten dauern, beginnen Sie also rechtzeitig mit der Beantragung eines portugiesischen Visums.

Beantragung einer portugiesischen Aufenthaltsgenehmigung oder Bescheinigung

Portugiesische Aufenthaltsbescheinigung: EU-/EWR-/Schweizer Bürger

Wenn Sie nach Portugal ziehen und die Absicht haben, länger als drei Monate zu bleiben, müssen Sie eine portugiesische Aufenthaltsgenehmigung oder -bescheinigung beantragen.

Bürger aus EU-/EWR-/Schweizer Ländern brauchen keine Genehmigung, sondern müssen bei der Stadtverwaltung ihres Wohnsitzes eine Meldebescheinigung (Certificado de Registo) beantragen; diese ist in erster Linie für das Bevölkerungsregister bestimmt. Diese Bescheinigung ist fünf Jahre lang gültig. Danach können EU-/EFTA-Bürger bei der portugiesischen Einwanderungsbehörde (SEF) eine Daueraufenthaltsbescheinigung (Certificado de Residencia Permanente) beantragen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Leitfaden zur Einwanderungspolitik für EU-/EFTA-Staatsangehörige, die nach Portugal ziehen.

Portugiesische Aufenthaltsgenehmigung: Nicht-EU

Nicht-EU-/EFTA-Staatsangehörige, die für mehr als drei Monate nach Portugal ziehen, benötigen zunächst ein langfristiges portugiesisches Aufenthaltsvisum, damit sie später eine portugiesische Aufenthaltsgenehmigung bei der SEF in Ihrer Nähe beantragen können (finden Sie das nächstgelegene Büro). In der Regel wird eine Genehmigung (Autorização de Residência) erteilt, die den Aufenthalt in Portugal für ein Jahr erlaubt. Sie kann alle zwei Jahre für insgesamt fünf Jahre verlängert werden. Danach können Sie auch eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Alle Nicht-EU-Bürger, die eine portugiesische Aufenthaltserlaubnis beantragen, müssen nachweisen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel und eine Unterkunft verfügen. Je nach Grund für die Beantragung einer portugiesischen Aufenthaltserlaubnis gibt es zusätzliche Dokumente und Anforderungen; Einzelheiten dazu sowie zu den zu zahlenden Gebühren finden Sie hier. Informationen zur Verlängerung Ihrer portugiesischen Aufenthaltsgenehmigung finden Sie hier.

Die portugiesische Einwanderungsbehörde (SEF) befasst sich mit allen Fragen im Zusammenhang mit Aufenthaltsgenehmigungen für Nicht-EU/EFTA-Bürger. Weitere Einzelheiten zur Kontaktaufnahme mit der SEF finden Sie auf der offiziellen Website der portugiesischen Einwanderungsbehörde.

Arbeiten in Portugal

Bürger aus EU/EFTA-Staaten benötigen in Portugal keine offizielle Arbeitserlaubnis, müssen aber neben der oben beschriebenen obligatorischen Aufenthalts-/Registrierungsbescheinigung eine Arbeit finden, wenn sie nicht über ausreichende Mittel zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts verfügen.

Nicht-EU-Bürger, die zu Arbeitszwecken für weniger als drei Monate einreisen, benötigen ein portugiesisches Schengen-Kurzzeitvisum für geschäftliche Zwecke. Wenn die Beschäftigung länger als drei Monate dauert, ist ein portugiesisches Aufenthaltsvisum (Typ D, langfristiges portugiesisches Schengen-Visum) für Arbeitszwecke erforderlich, nach dessen Ablauf Sie bei Ihrer Ankunft eine portugiesische Aufenthaltserlaubnis für Arbeitszwecke beantragen müssen.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Leitfaden zu portugiesischen Arbeitsvisa.

Studium in Portugal

Wenn Sie nach Portugal ziehen, um länger als drei Monate zu studieren, benötigen Sie je nach Ihrer Staatsangehörigkeit eine portugiesische Aufenthaltserlaubnis oder Bescheinigung. Wer für die Einreise nach Portugal ein Visum benötigt, muss zunächst ein Schengen-Visum für Studenten beantragen und später eine Aufenthaltsgenehmigung für die Verlängerung des Aufenthalts in Portugal einholen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Leitfaden über portugiesische Studentenvisa.

Nachzug zu einem Verwandten oder Partner in Portugal

Ehepartner, Partner und bestimmte Verwandte können einen Antrag auf Nachzug zu Ausländern stellen, die in Portugal leben. Wer einen Antrag stellen kann und wie das Verfahren abläuft, hängt vom Aufenthaltsstatus der Person, die nach Portugal gezogen ist, der Art der familiären Beziehung und der Staatsangehörigkeit des Antragstellers ab.

Lesen Sie mehr in unserem Leitfaden zur Beantragung eines portugiesischen Ehegattenvisums.

Portugiesische Daueraufenthaltsregelung

Sowohl EU-/EFTA-Bürger als auch Nicht-EU-Bürger können nach fünf Jahren einen Antrag auf Daueraufenthalt in Portugal stellen. Das Verfahren ist für EU-/EFTA-Bürger einfacher; siehe Portugiesische Einwanderungspolitik für EU-Bürger.

Residenten aus Nicht-EU/EFTA-Ländern können nach fünfjährigem Aufenthalt in Portugal eine Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen, wenn sie eine gültige befristete Aufenthaltsgenehmigung besitzen und nachweisen können, dass sie sich während des Fünfjahreszeitraums rechtmäßig und ununterbrochen in Portugal aufgehalten haben.

Wie erhält man eine portugiesische Daueraufenthaltsgenehmigung

Anträge auf eine portugiesische Daueraufenthaltsgenehmigung müssen bei der portugiesischen Einwanderungs- und Grenzschutzbehörde (SEF) gestellt werden. Sie benötigen die folgenden Voraussetzungen für eine portugiesische Daueraufenthaltsgenehmigung:

  • Gültiges Aufenthaltsvisum
  • Pass-/Reiseausweis
  • Zwei Passbilder
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts
  • Unterkunftsnachweis
  • Krankenversicherung
  • Vorstrafenregisterauszug
  • Nachweis Nachweis der Anmeldung bei der Sozialversicherung und Nachweis des Steuerstatus
  • Nachweis des rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalts in Portugal in den letzten fünf Jahren
  • Wenn Sie innerhalb dieses Fünfjahreszeitraums längere Zeit (mehr als drei Monate) von Portugal abwesend waren, z.B..
  • Nachweis von Grundkenntnissen der portugiesischen Sprache durch ein Qualifikationszertifikat oder einen Test in einem Sprachassessmentzentrum.

Inhaber einer portugiesischen Daueraufenthaltsgenehmigung der EG sind auch berechtigt, für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren in andere EU-Mitgliedstaaten umzuziehen; siehe Anforderungen hier (auf Portugiesisch). Die Kosten für eine portugiesische Daueraufenthaltsgenehmigung liegen zwischen 100 und 200 €, abhängig von bestimmten Faktoren (hier).

Portugiesische Staatsbürgerschaft

Ausländische Staatsbürger können nach sechs Jahren Aufenthalt in Portugal die volle portugiesische Staatsbürgerschaft beantragen, obwohl es Ausnahmen gibt; z. B. beträgt die Frist für Ehepartner portugiesischer Staatsbürger nur drei Jahre und ist für Kinder, die von mindestens einem portugiesischen Staatsbürger oder einem ausländischen Inhaber einer Daueraufenthaltsgenehmigung geboren wurden, wesentlich einfacher. Lesen Sie mehr in unserem vollständigen Leitfaden zur portugiesischen Staatsbürgerschaft.

Portugals Goldenes Visum

Dieses spezielle portugiesische Visumsprogramm soll ausländische Investitionen nach Portugal locken. Die portugiesische Goldene-Visa-Regelung beschleunigt das Verfahren für ausländische Investoren aus Nicht-EU-Ländern, wenn sie portugiesische Immobilien kaufen oder bis zu einem bestimmten Wert investieren. Sofern sie die Bedingungen erfüllen, erhalten Nicht-EU-Bürger im Rahmen dieser Regelung eine portugiesische Aufenthaltsgenehmigung und können später die volle portugiesische Staatsbürgerschaft beantragen.

Nützliche Kontakte und Links

  • SEF – offizielle Website der portugiesischen Einwanderungsbehörde
  • www.secomunidades.pt – Informationen der Regierung über verschiedene Arten von portugiesischen Visa und deren Anforderungen.
  • Leitfaden der britischen Regierung zur Wohnsitznahme in Portugal.
  • Finden Sie Ihr örtliches Büro der portugiesischen Einwanderungsbehörde (SEF).
  • Finden Sie die portugiesische Botschaft oder das Konsulat in Ihrem Land.
  • Visumantragsformular für Schengen
  • Visumantragsformulare in verschiedenen Sprachen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.