Frage:

Meine Frau ist mit unseren älteren Kindern aus der ehelichen Wohnung ausgezogen und in eine Wohnung gezogen, hat aber die jüngeren Kinder bei mir gelassen. Inzwischen hat sie ihren Job verloren und kann sich die Wohnung nicht mehr leisten, so dass sie wieder in das Haus einziehen möchte.

Muss ich sie wieder einziehen lassen? Können nur die Kinder wieder einziehen, aber nicht sie?

Antwort:

Ob Sie sie wieder einziehen lassen müssen und ob sie das Recht hat, wieder einzuziehen, sind zwei verschiedene Fragen. Beides hängt wahrscheinlich davon ab, ob ein Verfahren eingeleitet wurde, und wenn ja, wie die aktuellen Anordnungen lauten. Ich praktiziere nicht in Ihrem Rechtsgebiet und kann daher nur allgemein aus meiner Erfahrung sprechen.

In den meisten Rechtsgebieten kann, wenn ein Verfahren eingeleitet wird, eine einstweilige Anordnung darüber erlassen werden, wer im Haus wohnen darf und wer ohne die Erlaubnis des anderen nicht ins Haus darf. Wenn keine einstweilige Verfügung erlassen wurde, kann jede Partei eine solche beantragen.

Die Gerichte nehmen ihre Befugnis, jemanden aus seiner Wohnung zu verweisen, sehr ernst; es gibt jedoch Umstände, unter denen dies angemessen ist. Wenn sie für längere Zeit ausgezogen ist, ist es möglicherweise nicht angemessen, wieder einzuziehen, selbst wenn sie noch ein Eigentumsrecht an dem Haus hat.

Wenn beide Ehegatten Eigentümer der Wohnung sind, wird die Polizei im Allgemeinen nicht verlangen, dass ein Ehegatte die Wohnung dauerhaft räumt. Wahrscheinlich bleibt nur die Möglichkeit, im Rahmen eines Scheidungsverfahrens eine Anordnung zu erwirken. Wenn die Parteien wegen häuslicher Gewalt oder Belästigung nicht zusammen sein sollten, kann dies zu einer einstweiligen Verfügung führen.

Welche Möglichkeiten Sie haben, hängt von Ihrem Fall und den spezifischen Vorschriften in Ihrem Land ab. Da ich nicht in Georgia praktiziere, kann ich Sie nicht über die spezifischen Gesetze des Bundesstaates informieren. Wenn Sie weitere Fragen haben, sollten Sie Ihren Fall mit einem Anwalt für häusliche Rechtsstreitigkeiten in Ihrer Gerichtsbarkeit besprechen. Cordell & Cordell hat landesweit Anwälte für Scheidungen von Männern.

Angela Foy ist Rechtsanwältin im Büro von Cordell & Cordell in Milwaukee, Wisconsin, wo sie ausschließlich auf dem Gebiet der häuslichen Beziehungen tätig ist. Frau Foy ist als Anwältin im Bundesstaat Wisconsin, am US-Bezirksgericht und im östlichen Bezirk von Wisconsin zugelassen. Frau Foy erwarb ihren Bachelor- und Master-Abschluss an der Universität von Notre Dame. Anschließend erwarb sie ihren Juris Doctor an der Marquette University.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.