Freeport Exemptions

Die Wähler im County können sich für die Befreiung von gewerblichem und industriellem Inventar entscheiden. Der Antrag auf Steuerbefreiung sollte innerhalb des Zeitraums, in dem die Steuererklärungen im Bezirk fällig sind, bei der Steuerbehörde gestellt werden. Anträge, die nach diesem Zeitpunkt eingereicht werden, können bis zum 1. Juni eine teilweise Befreiung für das betreffende Jahr erhalten.

Ad-Valorem-Steuerzahlungen

Die Ad-Valorem-Steuern des Bezirks und der Bezirksschulen werden vom Bezirkssteuerbeauftragten eingezogen. Obwohl der offizielle Fälligkeitstermin für die Zahlung der Ad-Valorem-Steuer der 20. Dezember ist, kann die örtliche Regierungsbehörde einen Beschluss fassen, der den offiziellen Fälligkeitstermin für die Steuerzahlung auf den 1. Dezember oder den 15. November verlegt, oder sie kann Ratenzahlungen mit mehreren Fälligkeitsterminen einführen. Sie sollten sich bei der Steuerbehörde Ihres Bezirks erkundigen.

Jedem Steuerzahler wird eine Frist von 60 Tagen ab dem Datum des Poststempels der Steuerrechnung eingeräumt, um die fälligen Steuern vollständig zu zahlen, bevor Zinsen anfallen. Zusätzlich zu den Zinsen können auf nicht gezahlte Beträge Strafgebühren erhoben werden.

Einspruch gegen den Steuerbescheid

Die Steuerbehörde des Bezirks muss jährlich einen Steuerbescheid versenden, der dem Steuerzahler Informationen über die Einlegung eines Einspruchs gegen die Grundsteuer für Immobilien (wie Grundstücke und mit dem Grundstück verbundene Gebäude) gibt. Ist die Steuerbehörde mit der Steuererklärung des Steuerpflichtigen für persönliches Eigentum (z. B. Flugzeuge, Boote oder Geschäftsausstattung und -inventar) nicht einverstanden, muss sie dem Steuerpflichtigen einen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung zukommen lassen. Wenn der Steuerzahler gegen den Verkehrswert auf dem Bescheid Einspruch einlegen möchte, muss der Einspruch an die Steuerbehörde geschickt werden und spätestens 45 Tage nach dem Versanddatum des Bescheids abgestempelt werden.

Ad Valorem Tax Refunds

Ein Steuerzahler kann einen schriftlichen Antrag auf Rückerstattung von Steuern stellen, die fälschlicherweise oder unrechtmäßig veranlagt und erhoben wurden. Erstattungsanträge müssen innerhalb von drei Jahren nach dem Datum der Zahlung gestellt werden. Im Falle einer angefochtenen Veranlagung muss eine Erstattung jedoch sofort nach der Feststellung des endgültigen Steuerwerts automatisch von den Steuerbehörden bearbeitet werden.

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