1. Diskriminierung von Frauen am Arbeitsplatz
2. Definition von Diskriminierung am Arbeitsplatz
3. Definition von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
4. Bundesgesetze zum Verbot von Diskriminierung am Arbeitsplatz
5. Diskriminierung am Arbeitsplatz: Beförderungen
6. Arbeitsplatzdiskriminierung: Sexuelle Belästigung
7. Diskriminierung am Arbeitsplatz: Stillen
8. Diskriminierung am Arbeitsplatz: Durchsetzung des Gesetzes
- Diskriminierung von Frauen am Arbeitsplatz?
- Diskriminierung am Arbeitsplatz Definition
- Geschlechterdiskriminierung Definition
- Bundesgesetze zum Verbot von Diskriminierung am Arbeitsplatz
- Diskriminierung am Arbeitsplatz: Beförderungen
- Diskriminierung am Arbeitsplatz: Sexuelle Belästigung
- Diskriminierung am Arbeitsplatz: Stillen
- Diskriminierung am Arbeitsplatz: Durchsetzung des Gesetzes
Diskriminierung von Frauen am Arbeitsplatz?
Diskriminierung von Frauen am Arbeitsplatz liegt vor, wenn ein Arbeitgeber eine weibliche Arbeitnehmerin speziell wegen ihres Geschlechts schlechter behandelt als einen männlichen Arbeitnehmer.
Beispiele für die Diskriminierung von Frauen am Arbeitsplatz sind, wenn eine Frau bei der Einstellung abgelehnt wird, wenn eine Frau eine Beförderung an einen weniger qualifizierten männlichen Mitarbeiter verliert oder wenn eine Frau aufgrund ihres Geschlechts in irgendeiner Weise benachteiligt wird.
Diskriminierung am Arbeitsplatz Definition
Diskriminierung am Arbeitsplatz liegt vor, wenn ein Arbeitgeber einen männlichen oder weiblichen Arbeitnehmer speziell aufgrund seines Geschlechts anders behandelt. Diskriminierung am Arbeitsplatz wird üblicherweise als geschlechtsspezifische Diskriminierung oder sexuelle Diskriminierung bezeichnet.
Geschlechterdiskriminierung Definition
Die Begriffe „Geschlecht“ und „Gender“ werden in der Alltagssprache oft synonym verwendet. Tatsächlich haben sie aber sehr unterschiedliche Bedeutungen. Der Begriff „Geschlecht“ basiert auf der anatomischen Identität. Sozialwissenschaftler verwenden ihn, um eine Person als männlich oder weiblich zu identifizieren. Der Begriff „Gender“ ist ein kultureller Begriff für die Merkmale, die allgemein mit Männlichkeit oder Weiblichkeit in Verbindung gebracht werden. Diskriminierung kann aufgrund des Geschlechts, des Geschlechts oder sowohl des Geschlechts als auch des Geschlechts erfolgen. Aber egal, wie sie bezeichnet wird, Diskriminierung ist illegal.
Bundesgesetze zum Verbot von Diskriminierung am Arbeitsplatz
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Titel VII des Bürgerrechtsgesetzes von 1964. Titel VII verbietet Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Religion, Geschlecht und nationaler Herkunft. Titel VII gilt für alle privaten Arbeitgeber, staatlichen und kommunalen Behörden und Bildungseinrichtungen, die 15 oder mehr Personen beschäftigen.
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Rehabilitationsgesetz von 1973. Dieses Gesetz wendet im Wesentlichen die Normen von Titel VII auf die Bundesregierung als Arbeitgeber an.
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Equal Pay Act (EPA). Das EPA verbietet die geschlechtsspezifische Lohndiskriminierung zwischen Männern und Frauen, die unter vergleichbaren Arbeitsbedingungen arbeiten. Das EPA gilt für alle Arbeitgeber, die unter das Bundesgesetz über faire Arbeitsnormen (FLSA) fallen.
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Gesetz zur Diskriminierung von Schwangeren (PDA). Der PDA, ein Teil von Titel VII, verbietet die Diskriminierung aufgrund von Schwangerschaft, Geburt oder damit verbundenen medizinischen Bedingungen.
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Family and Medical Leave Act (FMLA). Der FMLA verbietet die Diskriminierung von Schwangeren und Eltern sowie von Arbeitnehmern mit schweren gesundheitlichen Problemen. Im Jahr 2008 wurden zwei neue Arten von FMLA-Urlaub geschaffen, die einen arbeitsplatzgeschützten Urlaub für Familienangehörige von Angehörigen der Streitkräfte ermöglichen.
Diskriminierung am Arbeitsplatz: Beförderungen
In der Vergangenheit wurden qualifizierte weibliche Beschäftigte aufgrund ihres Geschlechts oft daran gehindert, in Unternehmen in Führungspositionen aufzusteigen. Der Begriff für diese künstliche Barriere lautet „gläserne Decke“. Wenn dies der Fall ist, wird es als Diskriminierung von Frauen am Arbeitsplatz betrachtet und ist durch Titel VII geschützt.
Diskriminierung am Arbeitsplatz: Sexuelle Belästigung
Wenn eine Person in einer Autoritätsposition von einem Angestellten sexuelle Gefälligkeiten als Gegenleistung für einen Vorteil am Arbeitsplatz verlangt, spricht man von sexueller Belästigung im Austausch gegen eine Gegenleistung. Einige Beispiele für einen Vorteil am Arbeitsplatz sind eine Beförderung, eine Gehaltserhöhung oder der Schutz vor Entlassung.
Eine sexuelle Belästigung liegt auch dann vor, wenn ein männlicher Mitarbeiter oder eine Autoritätsperson unangemessene Witze erzählt, Drohungen ausspricht oder sich in irgendeiner Weise so verhält, dass eine weibliche Mitarbeiterin eingeschüchtert oder in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt wird. Diese Art der sexuellen Belästigung fällt unter den Begriff „feindliches Arbeitsumfeld“.
Diskriminierung am Arbeitsplatz: Stillen
Gegenwärtig gibt es keine Bundesgesetze, die stillende Mütter schützen. Einige Bundesstaaten haben jedoch Gesetze erlassen, die die Diskriminierung stillender Frauen verbieten. Einige Staaten gehen noch einen Schritt weiter und verlangen von den Arbeitgebern, dass sie am Arbeitsplatz geeignete Einrichtungen zum Stillen bereitstellen.
Diskriminierung am Arbeitsplatz: Durchsetzung des Gesetzes
Die Bundesbehörde, die für die Untersuchung von Beschwerden über Diskriminierung am Arbeitsplatz in Betrieben mit 15 oder mehr Beschäftigten zuständig ist, ist die Equal Employment Opportunity Commission (EEOC). Zusätzlich zu den Bundesgesetzen gegen Diskriminierung gibt es in den meisten Bundesstaaten auch staatliche Gesetze gegen Diskriminierung. Diese Staaten haben ihre eigenen Behörden zur Durchsetzung der Gesetze.
Opfer von Diskriminierung am Arbeitsplatz können unter anderem folgende Rechtsmittel in Anspruch nehmen:
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Wiedereinstellung
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Gehaltsrückzahlung
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Beförderung
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Schadensersatz (emotionale Schmerzen und Leiden)
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Strafschadenersatz (Schadensersatz zur Bestrafung des Arbeitgebers)
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Zahlung von Anwalts- und Sachverständigenhonoraren
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Zahlung von Gerichtskosten
Um die Wahrscheinlichkeit zu verringern, dass es erneut zu einer Diskriminierung kommt, kann ein Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet werden, Abhilfemaßnahmen gegen die Quelle der Diskriminierung zu ergreifen und die diskriminierende Praxis, um die es in dem Fall geht, abzustellen.
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