In den letzten Jahren haben einige Fakultäten zu akademischen Zwecken Modifikationen der klassischen Carnegie-Definition einer Semester-Credit-Hour zugelassen, wonach eine Semester-Credit-Hour für fünfzehn Sitzungen von 50 Minuten Dauer im Rahmen von Vorlesungswiederholungen vergeben wird, die jeweils zwei Stunden externe Vorbereitung durch den Studenten erfordern. Heute gibt es viele Arten von Bildungserfahrungen, mit denen die Zuweisung von Leistungsstunden ordnungsgemäß verbunden werden kann.
Im Interesse einer akkuraten akademischen Messung und der Vergleichbarkeit zwischen den Hochschulen gelten die folgenden Definitionen und Praktiken für die Kontrolle des Verhältnisses zwischen Kontakt- und Kreditstunden. Diese Definitionen stellen eine Formalisierung der gegenwärtigen und historischen Politik dar, um die Konsistenz innerhalb der Universität zu gewährleisten. Lehrveranstaltungen können aus einer beliebigen Kombination der beschriebenen Elemente bestehen, z. B. aus einem Vorlesungskurs mit obligatorischen Laborphasen oder einem Vorlesungskurs mit einer zusätzlichen Anforderung für ein beaufsichtigtes Selbststudium oder ein Tutorium.
Eine Semester-Credit-Stunde wird in der Regel für die zufriedenstellende Teilnahme an einer 50-minütigen Unterrichtseinheit pro Woche während eines Semesters von mindestens fünfzehn Wochen gewährt. Dieses Grundmaß kann anteilig angepasst werden, um veränderten akademischen Kalendern und Studienformaten Rechnung zu tragen. Semesterwochenstunden werden für verschiedene Arten von Unterricht wie folgt vergeben:
I. Vorlesung, Seminar, Quiz, Diskussion, Rezitation
Eine Semester-Credit-Stunde ist eine akademische Einheit, die für fünfzehn 50-minütige Unterrichtseinheiten im Klassenzimmer mit einer normalen Erwartung von zwei Stunden externen Lernens für jede Unterrichtssitzung erworben wird. In der Regel finden in einem dreisemestrigen Kurs drei 50-minütige Sitzungen pro Woche über fünfzehn Wochen statt, also insgesamt 45 Sitzungen.
II. Aktivität unter Aufsicht einer Gruppe (Labor, Exkursion, Praktikum, Workshop, Gruppenatelier)
Eine Semester-Credit-Stunde wird für das Äquivalent von fünfzehn Perioden einer solchen Aktivität vergeben, wobei jede Aktivitätsperiode 150 Minuten oder länger dauert und wenig oder keine externe Vorbereitung erwartet wird. Für fünfundvierzig 50-minütige Sitzungen einer solchen Tätigkeit wird normalerweise ebenfalls eine Semesterwochenstunde vergeben. Erfordert eine solche Tätigkeit eine umfangreiche Vorbereitung durch den Studenten, so wird für fünfzehn Sitzungen von je 100 Minuten Dauer eine Semesterwochenstunde angerechnet.
III. Beaufsichtigte Einzeltätigkeit (unabhängiges Studium, Einzelatelier, Tutorium)
Ein Kredit für unabhängiges Studium (definiert als Studium mit anfänglicher Anleitung, Kritik, Überprüfung und abschließender Bewertung der studentischen Leistung durch ein Fakultätsmitglied) wird für das Äquivalent von fünfundvierzig 50-minütigen Sitzungen studentischer akademischer Tätigkeit vergeben.
Leistungsnachweise für ein Tutorium (definiert als ein Studium mit anfänglicher Anleitung durch ein Fakultätsmitglied, gefolgt von wiederholten, regelmäßig stattfindenden Einzelgesprächen mit einem Fakultätsmitglied und regelmäßiger sowie abschließender Bewertung der studentischen Leistung) werden auf der Grundlage eines Leistungsnachweises von einer Semesterstunde für jedes Äquivalent von fünfzehn Kontaktstunden regelmäßig angesetzter Unterrichtssitzungen vergeben.
IV. Unabhängige Vollzeitstudien (Lehramtsstudenten, Praktika)
Wenn die akademische Tätigkeit eines Studenten im Wesentlichen vollzeitlich ist (wie bei Lehramtsstudenten), kann eine Semesterkreditstunde für jede Arbeitswoche vergeben werden.
V. Erfahrungslernen
Eine Hochschule kann nach eigenem Ermessen Kreditstunden für außerhalb der Hochschule erworbene Kenntnisse vergeben, die integraler Bestandteil eines Studienprogramms sind. Wenn Lebens- oder Berufserfahrung als gleichzeitiger Teil eines akademischen Studiengangs angerechnet werden soll, wie z.B. bei einem Praktikum, wird eine Semester-Credit-Stunde für jede 40-45 Wochenstunden umfassende beaufsichtigte akademische Tätigkeit vergeben, die das für das Studium notwendige Wissen vermittelt.
VI. Anrechnung von Prüfungsleistungen
Eine Hochschule kann nach eigenem Ermessen Semesterwochenstunden für durch Prüfungsleistungen nachgewiesene Kenntnisse vergeben. Wenn eine solche Anrechnung durch Prüfung erlaubt ist, kann sie zur Erfüllung von Abschlußanforderungen oder zur Verringerung der Gesamtzahl der für einen Abschluß erforderlichen Stunden verwendet werden.
VII. Kurze Studienabschnitte
Kreditstunden können in kurzen Studienabschnitten (Sommerabschnitte, Zwischenabschnitte usw.) im Verhältnis zu denjenigen erworben werden, die für dieselbe Tätigkeit während eines regulären Semesters der Institution erworben wurden, normalerweise nicht mehr als ein Kreditpunkt pro Woche Vollzeitstudium.
VIII. Einspruch und Überprüfung
Einrichtungen können dem Büro des Prorektors und Vizekanzlers für akademische Angelegenheiten pädagogische Begründungen für Abweichungen von diesen Bestimmungen vorlegen, das für deren Auslegung zuständig ist. Anrechnungsstunden, die im Rahmen genehmigter akademischer Programme im Ausland erworben werden, werden weiterhin auf individueller Basis gemäß den festgelegten Verfahren geprüft. Andere Sonderregelungen, die von den Universitäten vorgeschlagen werden, werden von diesem Büro auf individueller Basis geprüft.