Die MSPCA erhält viele Anrufe von Menschen, denen der Zugang zu öffentlichen Räumen mit ihren Assistenztieren verwehrt wird oder die Fragen dazu haben. Die folgenden Informationen sollen Ihnen dabei helfen, zu verstehen, wo Sie Ihr Begleittier in Massachusetts mitbringen oder mit ihm leben können.

Welche Art von Begleittier haben Sie?

Eine wichtige Unterscheidung ist, dass es zwei große Gruppen von Begleittieren gibt:

  1. Als Begleittiere werden Hunde* bezeichnet, die individuell darauf trainiert sind, Arbeiten oder Aufgaben für Menschen mit Behinderungen auszuführen. Beispiele für solche Arbeiten oder Aufgaben sind das Führen von Blinden, das Warnen von Gehörlosen, das Ziehen eines Rollstuhls, das Warnen und Beschützen einer Person, die einen Anfall hat, das Erinnern einer Person mit einer psychischen Erkrankung an die Einnahme von verschriebenen Medikamenten, das Beruhigen einer Person mit posttraumatischer Belastungsstörung (PTBS) während eines Angstanfalls oder das Ausführen anderer Aufgaben. Dienstleistungstiere sind Arbeitstiere, keine Haustiere. Die Arbeit oder Aufgabe, für die ein Hund ausgebildet wurde, muss in direktem Zusammenhang mit der Behinderung der Person stehen. Hunde, deren einzige Funktion darin besteht, Trost zu spenden oder emotionale Unterstützung zu leisten, gelten nicht als Diensttiere. In einigen Fällen können ähnlich ausgebildete Miniaturpferde als Diensttiere betrachtet werden.
  1. Emotional Support Animals (ESA) können praktisch jedes Tier sein und ihren Besitzern emotionale Unterstützung bieten. Obwohl diese Tiere ihren Besitzern Trost spenden, müssen sie nicht auf ein bestimmtes Verhalten trainiert werden.

Warum ist die Art des Hilfstiers wichtig?

Die Gesetze regeln, wo und wann Hilfstiere bei ihren Besitzern bleiben dürfen. Diensttiere und Tiere zur emotionalen Unterstützung werden nicht in jeder Situation gleich behandelt. Die größten Unterschiede treten auf, wenn Hilfstiere in öffentliche Räume mitgebracht werden.

  • Nach dem Americans with Disabilities Act (ADA) und dem Massachusetts General Law c. 272 § 98A ist es Unternehmen, die der Öffentlichkeit dienen, wie Restaurants, Hotels, Einzelhandelsgeschäfte, Taxis, Theater, Konzerthallen und Sporteinrichtungen, verboten, Menschen mit Behinderungen zu diskriminieren. Unter anderem verlangen diese Gesetze von den Unternehmen, dass sie Menschen mit Behinderungen gestatten, ihre Begleittiere auf das Betriebsgelände mitzunehmen, und zwar in allen Bereichen, die den Kunden generell erlaubt sind.
  • Das ADA gilt nur für Begleittiere, nicht für Tiere zur emotionalen Unterstützung. Daher sind Tiere zur emotionalen Unterstützung nicht automatisch zusammen mit ihren Besitzern in öffentlichen Räumen erlaubt.

Kann ich mein Hilfstier in ein Restaurant oder an einen anderen öffentlichen Ort mitbringen?

Es kommt darauf an. Das Gesetz besagt eindeutig, dass Begleittiere zusammen mit ihren Besitzern an öffentlichen Orten zugelassen sind. Außerdem dürfen die Einrichtungen keine zusätzlichen Gebühren für das Tier erheben. Das Gesetz von Massachusetts ist eindeutig: „Jede blinde, taube oder hörbehinderte Person oder eine andere körperlich behinderte Person, die von einem Blindenhund begleitet wird, hat Anspruch auf alle Unterbringungen, Vorteile, Einrichtungen und Privilegien aller öffentlichen Verkehrsmittel, öffentlichen Vergnügungsstätten und Orte der öffentlichen Unterbringung innerhalb des Commonwealth, auf die Personen, die nicht von Hunden begleitet werden, Anspruch haben.“

Natürlich gelten alle Einschränkungen, die für Menschen gelten, auch für das Servicetier (zum Beispiel erlaubt ein Servicetier einer 18-jährigen Person nicht, einen Raum zu betreten, der Personen über 21 Jahren vorbehalten ist, nur weil sie ein Servicetier hat). Und in dem seltenen Fall, dass ein Servicetier eine direkte Bedrohung für die Gesundheit oder Sicherheit darstellt, kann dem Tier der Zutritt verweigert werden.

Emotionale Unterstützungstiere haben nicht automatisch Anspruch auf dieselben Vorteile. Öffentliche Räume sind nicht verpflichtet, Menschen und ihre Emotional Support Animals gemeinsam einzulassen.

Die Website des Generalstaatsanwalts von Massachusetts bietet eine großartige Ressource für Menschen mit Assistenztieren und Geschäftsinhaber.

Muss ich nachweisen, dass mein Assistenztier bei mir bleiben muss?

Das Gesetz ist sehr klar darüber, was Geschäftsinhaber Sie fragen dürfen, wenn sie nicht sicher sind, ob Ihr Tier ein Service Animal ist. Es sind nur zwei Fragen erlaubt:

  1. Ist das Begleittier aufgrund einer Behinderung erforderlich?
  2. Welche Aufgabe(n) erfüllt das Begleittier?

Wichtig ist, dass Unternehmen keine Dokumentation oder Bescheinigung darüber verlangen dürfen, dass Sie ein Begleittier haben. Wenn Sie jedoch eine Katze oder ein anderes Tier haben, das kein Hund oder Miniaturpferd ist, haben Sie kein Servicetier und sind daher nicht automatisch berechtigt, das Geschäft zu betreten – nur Servicetiere, die ein Hund oder ein Miniaturpferd sein müssen, dürfen zusammen mit ihren Besitzern das Geschäft betreten.

Kann ich meine Assistenztiere in der Kabine eines Flugzeugs mitnehmen?

Bis zum 11. Januar 2020 konnten Menschen ihr Assistenztier in ein Flugzeug mitnehmen. Dies wurde jedoch vom Department of Transportation (DOT) geändert, und die Mitnahme von Tieren ist nicht mehr erlaubt. Servicetiere (nach der Definition des DOT ist ein Servicetier ein Hund, unabhängig von Rasse oder Typ, der individuell darauf trainiert ist, Arbeiten oder Aufgaben zugunsten einer qualifizierten Person mit einer Behinderung, einschließlich einer körperlichen, sensorischen, psychiatrischen, intellektuellen oder anderen geistigen Behinderung, auszuführen) sind erlaubt. Lesen Sie die vollständige DOT-Vorschrift hier. Weitere Informationen über das Fliegen mit einem Servicetier finden Sie auf der Website des US-Verkehrsministeriums, um zu erfahren, welche Unterlagen erforderlich sind.

Das Verkehrsministerium betreibt eine gebührenfreie Hotline zur Unterstützung von Flugreisenden mit Behinderungen. Die Hotline hilft Flugreisenden bei zeitkritischen behinderungsbedingten Problemen, die in „Echtzeit“ geklärt werden müssen. Die Hotline ist montags bis freitags von 7 bis 17 Uhr EST erreichbar, außer an gesetzlichen Feiertagen. Rufen Sie die Hotline unter der Nummer 1-800-778-4838 (Voice) oder 1-800-455-9880 (TTY) an, um Unterstützung zu erhalten.

Was ist, wenn mein Vermieter keine Haustiere zulässt?

Wie bei Flugreisen gibt es ein Bundesgesetz, das den Schutz von Tieren in Wohnsituationen vorsieht. Das Ministerium für Wohnungswesen und Stadtentwicklung hat eine Bekanntmachung herausgegeben, in der erörtert wird, wie sich das Gesetz über faires Wohnen (Fair Housing Act, FHA) und der ADA in Bezug auf die Verwendung von Diensttieren oder Tieren zur emotionalen Unterstützung durch Menschen mit Behinderungen überschneiden.

  • Der ADA schreibt vor, dass Menschen mit Behinderungen, die ausgebildete Diensttiere verwenden, gleichen Zugang zu öffentlichen Unterkünften und staatlichen Einrichtungen haben. Daher sind Menschen mit Diensttieren automatisch abgedeckt, und ihre Diensttiere dürfen mit ihnen in Wohnungen leben, die unter das ADA fallen (öffentlicher Wohnungsbau).
  • Laut HUD „haben Wohnungsanbieter gemäß der FHA eine weitere Verpflichtung, Menschen mit Behinderungen unterzubringen, die aufgrund ihrer Behinderung ausgebildete Diensthunde oder andere Arten von Hilfstieren benötigen, um Aufgaben zu erfüllen, emotionale Unterstützung zu leisten oder die Auswirkungen ihrer Behinderungen zu lindern.“
  • Wohnungsanbieter müssen einen Antrag auf angemessene Vorkehrungen für die Haltung eines Assistenztieres – entweder eines Diensttieres oder eines emotionalen Unterstützungstieres – in einer Wohnung prüfen. Der Wohnungsanbieter muss berücksichtigen: (a) Hat die Person, die den Antrag stellt, eine Behinderung? Und (b) Hat die Person, die den Antrag stellt, einen behinderungsbedingten Bedarf an dem Hilfstier?
    • Wenn die Antworten auf die Fragen (a) und (b) „ja“ lauten, verlangt die FHA, dass der Wohnungsanbieter eine Regel oder Politik des „Haustierverbots“ abändert oder eine Ausnahme vorsieht, um einer Person mit einer Behinderung das Zusammenleben mit einem Assistenztier oder Assistenztieren in allen Bereichen des Gebäudes zu ermöglichen, in denen sich Personen normalerweise aufhalten dürfen, es sei denn, dies würde eine unangemessene finanzielle und administrative Belastung bedeuten oder die Art der Dienstleistungen des Wohnungsanbieters grundlegend verändern.
    • Lesen Sie mehr über die Definition einer Behinderung im Zusammenhang mit dem Wohnen. Bundesgesetze definieren eine Person mit einer Behinderung als „jede Person, die eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung hat, die eine oder mehrere wichtige Lebensaktivitäten erheblich einschränkt; die eine solche Beeinträchtigung nachweislich hat; oder die als Person mit einer solchen Beeinträchtigung angesehen wird.“ Im Allgemeinen umfasst eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung Hör-, Mobilitäts- und Sehbehinderungen, chronischen Alkoholismus, chronische psychische Erkrankungen, AIDS, AIDS-assoziierte Komplexe und geistige Behinderung, die eine oder mehrere wichtige Lebensaktivitäten erheblich einschränken. Zu den Hauptaktivitäten des Lebens gehören Gehen, Sprechen, Hören, Sehen, Atmen, Lernen, manuelle Tätigkeiten und Selbstversorgung.
  • Ein Wohnungsanbieter darf einen Antrag auf angemessene Vorkehrungen nicht ablehnen, weil er sich nicht sicher ist, ob die Person, die eine solche Vorkehrung wünscht, eine Behinderung oder einen behinderungsbedingten Bedarf an einem Begleittier hat oder nicht.
    • Wohnungsanbieter können von Personen mit nicht ohne weiteres erkennbaren Behinderungen verlangen, dass sie zuverlässige Unterlagen über eine Behinderung und ihren behinderungsbedingten Bedarf an einem Begleittier vorlegen.
  • Zusätzliche Ressourcen zu Assistenztieren in Wohnungen:
    Bazelon Center for Mental Health
    Opening Doors

Ein beunruhigender Trend?

Wie der Boston Globe berichtete, braut sich ein Konflikt zwischen Service-Tieren und emotionalen Unterstützungstieren zusammen. Vor kurzem wurde in Massachusetts ein Gesetz eingebracht (das ähnliche Gesetze in anderen Bundesstaaten widerspiegelt), das Menschen bestrafen würde, die fälschlicherweise behaupten, ein Tier sei ein Servicetier. Ein wesentlicher Grund für die Spannungen liegt darin, dass es sich bei Diensttieren um hochtrainierte, sehr teure und sehr gut erzogene Tiere handelt, die keine Haustiere sind.

Wenn Menschen untrainierte und schlecht erzogene Tiere an öffentliche Orte mitbringen und behaupten, dass es sich um Diensttiere handelt, werfen die daraus resultierende Verwirrung und die schlechten Gefühle ein schlechtes Licht auf die echten Diensttiere. Wenn also Menschen mit Begleittieren Zugang zu Orten suchen, die eindeutig unter das Gesetz fallen, werden Geschäftsinhaber skeptisch und machen solchen Menschen (und ihren Begleittieren) das Leben schwer.

Emotionale Begleittiere haben NICHT die gleichen Zugangsrechte wie Begleittiere. Emotional Support Animals (ESA) dürfen aus einem bestimmten Grund viel weniger Orte betreten als Service Animals: Sie haben nicht die formale Ausbildung und das geprüfte Temperament, um sich so frei in der Gesellschaft zu bewegen. ESAs sind eine enorme Hilfe für ihre Besitzer, aber sie sind noch nicht als Servicetiere qualifiziert und sollten nicht als solche dargestellt werden.

*Einrichtungen, die unter das ADA fallen, müssen ihre Richtlinien so ändern, dass sie Miniaturpferde zulassen, wenn dies angemessen ist. Die Vorschriften legen vier Bewertungsfaktoren fest, die den Einrichtungen helfen sollen, zu bestimmen, ob Miniaturpferde in ihrer Einrichtung untergebracht werden können. Die Bewertungsfaktoren sind (1) ob das Miniaturpferd stubenrein ist; (2) ob das Miniaturpferd unter der Kontrolle des Besitzers steht; (3) ob die Einrichtung die Art, die Größe und das Gewicht des Miniaturpferdes aufnehmen kann; und (4) ob die Anwesenheit des Miniaturpferdes die legitimen Sicherheitsanforderungen, die für den sicheren Betrieb der Einrichtung notwendig sind, nicht beeinträchtigt.

Für weitere Informationen über Haustiere in Wohnungen, besuchen Sie unsere Webseite.

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